Dachfonds-ein Lösungsansatz für die Abgeltungssteuer
Dachfonds und die Abgeltungssteuer
Im Hinblick auf die Abgeltungssteuer kann schon jetzt gesagt werden, dass insbesondere Aktionäre und Anleger draufzahlen werden weil die bisherige Steuerfreiheit für Kursgewinne nach einer Anlagedauer von mindestens 12 Monaten ab 2009 entfallen wird.
Dies gilt auch für Zertifikateanleger, weil die Besteuerung auch schon vor 2009 fällig wird. Es gibt allerdings ganz legale Ausweichmöglichkeiten, um Zahlungen von Abgeltungssteuer zu vermeiden, von denen an dieser Stelle eine vorgestellt werden soll: Bei den sogenannten Dachfonds kümmern sich die Fondsmanager nicht um einzelne Aktien, Anleihen oder andere Anlageprodukte, sondern sie investieren gezielt in andere Fonds- die sogenannten Zielfonds.
Mit den sogenannten Zielfonds erreicht man eine breite Streuung. Dies liegt daran dass es kaum Fondsmanager gibt, die in allen Bereichen als Experten angesehen werden können. Wenn nun das Dachfondsmanagement aus dem Zielfondsportfolio die mit den besten Geldverwaltern zusammenstellt die in ihren Spezialgebieten außergewöhnliche Qualitätserfolge vorzuweisen haben, kann man durchaus auf einer ansehnliche Rendite hoffen. Allerdings muss auch hier ein Augenmerk den Anbietern gelten, die in erster Linie Fonds aus dem eigenen Hause in den davon kaufen- dies kann getrost als unseriös bezeichnet werden.
Steuerlich sind sie deshalb vorteilhaft, weil das Fondsmanagement auch nach Einführung der Abgeltungssteuer eine Umschichtung und Verkäufe für sie erledigen kann ohne dass die erworbene Steuerfreiheit verloren geht! Für Aktienanleger gilt dies nicht: Sobald eine Umschichtung vorgenommen wird, fällt die neue Steuer an.
Guten Tag,
ich habe eine grundsätzliche Anmerkung zu Ihren Beiträgen und Veröffentlichungen zum Thema Abgeltungsteuer: “Abgeltungsteuer” wird von Steuerexperten mit nur einem “s” geschrieben, so wie auch “Einkommensteuer und Körperschaftsteuer” kein Doppel “ss” enthält. Die akademische Frage, ob ein zusätzliches „Fugen-s“ orthografisch vertretbar wäre (so z.B. der DUDEN in seiner neuesten Auflage), mag dahinstehen. Alle Steuerarten werden nach zwischenzeitlich gefestigter Auffassung mit nur einem “s” in der Mitte geschrieben. Wer die verschiedenen Steuerarten anders schreibt, outet sich als Nicht-Steuerfachmann, was bei Fachleuten sicherlich nicht gut ankommt. Auch in den Gesetzen und Verordnungen wird Abgeltungsteuer nur mit einem „s“ geschrieben. Vgl. dazu z.B. auch das Bundesfinanzministerium unter http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Einkommensteuer/006.html
Kein seriöser Steuerexperte schreibt “Einkommen(s)steuer” oder “Körperschaft(s)steuer” mit Doppel-ss. Auch in den Gesetzen und Verordnungen (z.B. Unternehmensteuerreformgesetz 2008) schreibt die Legislative und die Exekutive das Wort “Abgeltungsteuer” ohne Fugen-S. Dies ist die amtliche Gesetzesfassung! Dem haben sich wichtige Medien (z.B. SPIEGEL, FOCUS, HANDELSBLATT, ZEIT, SZ, FTD, FAZ) angeschlossen und verzichten ebenfalls auf das Fugen-S. Ein renommiertes Haus wie Ihres täte meines Erachtens gut daran, insbesondere gegenüber Steuerfachleuten auch insoweit Kompetenz zu zeigen. Nach meiner festen Überzeugung wird in spätestens ein bis zwei Jahren kein seriöses Publikationsorgan das Fugen-S bei dem Terminus Abgeltungsteuer mehr verwenden, genauso wie kein ernstzunehmender Steuerexperte den Terminus Einkommensteuer mit zwei “ss” schreiben würde.
Vereinfachend sollten Sie folgende Frage an sich selbst richten: Werde ich es auf Dauer durchstehen können, einen Terminus technicus anders zu schreiben als der Gesetzgeber und die Experten?
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