KFZ-Versicherungsvergleich spart Geld
Stichtag ist der 30.November
Sie brauchen für den KFZ-Versicherungsvergleich:
Fahrzeugschein
Schadensfreiheitsklasse
(Beitragsrechnung)
die ersten beiden Buchstaben ihres Kennzeichens »»
Wann kann man die KFZ-Versicherung wechseln:
zum Kündigungstermin
Die KFZ-Versicherung kann zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die meisten Verträge enden zum 31.12. des Jahres. Einen Monat vor Vertragsende (30. November) muss die Kündigung spätestens bei der Versicherungsgesellschaft sein.
bei Fahrzeugwechsel
Wird ein Gebraucht- oder Neuwagen gekauft, kann die Autoversicherung sofort gewechselt werden.
Mit dem Abmelden des alten Fahrzeugs erlischt automatisch die KFZ Versicherung
durch Sonderkündigung
Bei einer Beitragsanpassung/Beitragserhöhung der KFZ Versicherung, hat der Versicherungsnehmer nach Erhalt der Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
im Schadensfall
Nach Abschluss eines Schadensfalls (Schaden wurde teilweise oderkomplett übernommen oder abgelehnt) hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit die KFZ Versicherung zu kündigen.
Versicherungsarten der KFZ-Versicherungen
Vollkasko-Versicherung
Die Vollkaskoversicherung bietet den gleichen Schutz wie die Teilkasko und zusätzlich noch einen Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen. Dabei wird der Schaden am eigenen Fahrzeug von der KFZ Versicherung bezahlt.
Zusätzlich kann das Fahrzeug noch gegen mutwillige Beschädigung durch Dritte (Vandalismus) versichert werden.
Teilkasko Versicherung
Die Teilkaskoversicherung bietet einen Grundschutz am eigenen Fahrzeug gegen Steinschlag, Diebstahl oder Unwetterschäden wie Sturm, Hagel, Blitz und Feuer. Ebenso deckt die Teilkasko Schäden ab bei einem Zusammenstoß mit Haarwild.
Die Teilkaskoversicherung kann mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Haftpflichtversicherung
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland und schützt den Unfallgegner. Die Haftpflichtversicherung deckt die Schäden, die man selbst im Strassenverkehr verursacht, deshalb ist es ratsam eine hohe Deckungssumme für die KFZ Haftpflichtversicherung auszuwählen.
Aktuelles zur KFZ-Versicherung
Urteil zu Nutzungsausfall nach Unfall
Landgericht Detmold hat ein Urteil gefällt unter dem Aktenzeichen 10 S 114/11, dabei dreht es sich um den Nutzungsausfall nach einem Unfall.
ADAC und Versicherung gegen eCALL
Das Notrufsystem eCall für Autos, dass 2015 verpflichtend eingeführt wird, trifft bei ADAC und Versicherungen auf nur wenig Gegenliebe. Man befürchtet, dass Kunden abspenstig gemacht werden.
ADAC-Partnercard – gleicher Wohnsitz nur Heirat gilt nicht
Verheiratet allein reicht nicht. Wer beim ADAC von der Partnercard Gebrauch machen will, braucht den gleichen Wohnsitz – nicht aber die Heiratsurkunde.
weiterführende Informationen zur KFZ-Versicherung
wichtige Hilfen
Urlaub mit dem Auto
Kündigung
Schaden am Auto
Versicherungsschutz