rund ums Haus
Gebäudeversicherung, Haftpflicht fürs Gebäude, Sturmschaden und die Elementarversicherung, die besonders wichtig ist bei Lawinen Schneedruck Überschwemmungen, also alle Naturgewalten (Zürs).
Mieter ist nicht verpflichtet, in der Wohnung zu wohnen
Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, ob er in der gemieteten Wohnung auch lebt. Darüber hinaus kann ein Mieter die Wohnung auch dazu nutzen, um Hausrat zu lagern und dort auch zu verkaufen. So … »» Mieter ist nicht verpflichtet, in der Wohnung zu wohnen
Mieter muss Wohnung für den Notfall zugänglich machen
Endlich Urlaub. Das dachte auch die junge Frau aus Süddeutschland. An ihrem letzten Arbeitstag entwich ihr ein Seufzen der Erleichterung. Schnell nach Hause, Sachen gepackt und ab in die Sommersonne. Drei … »» Mieter muss Wohnung für den Notfall zugänglich machen
Bauversicherungen notwendig für das Eigenheim
Einen Sohn zeugen, einen Apfelbaum pflanzen und ein Haus bauen. Ganz egal wie althergebracht dieser Spruch ist, ein kleiner Funken Wahrheit steckt auch heute noch drin. Ob als Geldanlage, Altersvorsorge oder einfach nur aus Lust auf Eigentum – bauen liegt im Trend. Aber natürlich muss vor Baubeginn einiges … »» Bauversicherungen notwendig für das Eigenheim
Energieausweis – Energieeffizienz von Gebäuden
Beim Kauf eines Elektrogerätes achtet man sehr genau darauf, welche Energieeffizienzklasse das Gerät aufweist. Der Verbrauch ist ein wichtiges Entscheidungskriterium. Doch wer sich ein Haus kauft oder in eine neue Wohnung zieht, macht sich manchmal nicht so viele Gedanken über den Energieverbrauch. Der Energieausweis kann bei Käufern, Mietern oder Pächtern von Immobilien Klarheit über den energetischen Zustand des betreffenden Objektes verschaffen. Aber auch Verkäufer oder Vermieter können profitieren, wenn sie mit niedrigen Nebenkosten werben können.
Vorgeschrieben seit 01.07.2008 bzw. 01.01.2009 Ein Energieausweis ist für ältere Wohngebäude Pflicht, wenn sie vermietet oder verkauft werden. Der neue Mieter oder Käufer kann sich diesen aushändigen lassen. Bei Sanierung oder Modernisierung nach den Anforderungen der Energiesparverordnung 2009 muss der Ausweis erstellt bzw. aktualisiert werden. Dies betrifft jedoch nicht eigengenutzte Immobilien, hier herrscht keine Pflicht. Der Energieausweis für Wohngebäude, die vor 1965 gebaut wurden, ist bereits seit dem 01.07.2008 Pflicht, bei Objekten mit Baujahr nach 1965 seit dem 01.01.2009. Für Neubauten ist der Ausweis bereits seit 2002 vorgeschrieben.
Zwei Arten von Energieausweis – Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis Der Bedarfsausweis enthält Angaben, die auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heiz- und Warmwasseranlage erstellt wurden. Auf dem Bedarfsausweis kann man die Werte für den Endenergiebedarf, d.h. die berechnete jährlich benötigte Energiemenge, und für den Primärenergiebedarf, also Gesamtenergieeffizienz, ablesen. Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Neubauten und für Wohnobjekte mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die vor dem 01.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde, und für Gebäude, die durch Modernisierung eine bessere Energiebilanz aufweisen und für die darüber die Daten vorliegen.
Der Verbrauchsausweis wird aufgrund von Heizkostenabrechnungen ermittelt und gibt nur den tatsächlichen Verbrauch – den Energieverbrauchskennwert – der letzten Jahre an. Der energetische Zustand der Wohnung oder des Hauses geht daraus nicht hervor. Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und müssen dann bei Bedarf neu ausgestellt werden.
So erkennen Sie einen guten Spielplatz
Tagaus, tagein stellt sich Müttern und Vätern die Frage: „Was mache ich heute mit meinem Kind?“ … »» So erkennen Sie einen guten Spielplatz
Risikolebensversicherung als Absicherung für Bauherren
Wenn man baut oder sich eine Immobilie anschafft, so geht man meist davon aus, eine lange Zeit dort zu leben. An den Tod des Bauherren und das damit verbundene Risiko möchte in dem Moment niemand denken. … »» Risikolebensversicherung als Absicherung für Bauherren
Kann ein Mieter vom Schnee schippen befreit werden?
Grundsätzlich wird die Räumpflicht für Mieter im Rahmen des Mietvertrages oder der … »» Kann ein Mieter vom Schnee schippen befreit werden?
Räumpflicht des Mieters – Hausordnung Mietvertrag
Mieter müssen je nach Regelung durch den Mietervertrag oder die Hausordnung einer Räumpflicht nachkommen und somit im Winter den Schnee schippen und dafür sorgen, dass Gehwege eisfrei bleiben. … »» Räumpflicht des Mieters – Hausordnung Mietvertrag
Versicherungen Neubau Haus Grundstück
Hat man sich entschlossen ein Haus zu bauen, sind Versicherungen absolut notwendig, es beginnt mit dem Grundstück auf dem gebaut wird und endet mit dem fertiggestellten Haus und für jeden Abschnitt wird eine Versicherung gebraucht um den Bauherr und den Neubau abzusichern.
Grundstück ist eine Gefahrenquelle Ein Baugrundstück ist eine Gefahrenquelle für die der Bauherr haftet, da können beispielsweise durch einen Sturm lose Teile durch die Gegend fliegen, die einen Personen oder Sachschäden verursachen können. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb auch unverzichtbar, eine weitere Gefahrenquelle ist ein Baugrundstück für spielende Kinder, die sich auf dem Grundstück verletzen könnten.
Versicherungen für den Hausbau Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung gibt es auch noch die Bauleistungsversicherung bzw. Bauwesenversicherung. Diese Versicherung schützt den Bauherr vor Schäden die während der Bauzeit unvorhersehbar am Bauwerk auftreten können. Die Bauwesenversicherung kommt für Schäden auf, die am Neubau beispielsweise durch Sturm, Hagel, Vandalismus, Frost und Material- und Konstruktionsfehler entstehen können.
Fest mit dem Gebäude verbunden Auch der Diebstahl von Sachen, die schon fest mit dem Gebäude verbunden sind ist in der Bauleistungsversicherung versichert. Für den Bau ist auch die Feuerrohbauversicherung noch zu empfehlen, die geht meist nach Fertigstellung in die Wohngebäudeversicherung über. Der Neubau kann durch ein Unwetter oder auch durch Feuer beschädigt werden und dies sollte durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt werden.
Feuerversicherung – was ist versichert
Wenn es brennt kann das Feuer an Wohnung und Haus immense Schäden anrichten, zum einen muss das abgebrannte Inventar und zum anderen ist auch der Schaden am Haus hoch wenn es brennt.
Eine Feuerversicherung gibt es in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung. Wer eine Wohnung gemietet hat kann dafür eine Hausratversicherung abschließen, wer Hauseigentümer ist braucht eine Wohngebäudeversicherung. … »» Feuerversicherung – was ist versichert