Versicherung

Bußgeld – Änderungen ab 01.02.2009

Seit 01.02.2009 ist die neue Bußgeldregelung in Kraft und künftig werden Straßenverkehrsdelikte mit höheren Bußgeldern und schneller mit Punkten in Flensburg bestraft.


Der neue Bußgeldkatalog ist gültig ab 01.02.2009, was bedeutet, dass Raser, Drängler und Alkoholsünder nun sehr viel mehr für ihre Straftaten zahlen müssen als bisher. Ebenfalls neu ist, dass auch Radfahrer künftig für ihre Vergehen mit Punkten in Flensburg bestraft werden können.

Sinn der Erhöhung der Bußgelder und Verschärfung der Strafen soll sein, dass die deutschen Straßen sicherer werden.

Wenn man jetzt zum Beispiel innerhalb von Ortschaften zu schnell unterwegs ist, so kann dies bis zu 760,00 Euro kosten. Fährt man zu dicht auf ein anderes Fahrzeug auf, so wird man mit bis zu 400,00 Euro zur Kasse gebeten.

Führt man ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol, so zahlt man beim ersten Verstoß 500,00 Euro, beim zweiten Mal 1.000,00 Euro und beim dritten Mal 1.500,00 Euro Strafe.

Für Fahranfänger gilt, dass sie absolut keinen Alkohol trinken sollte, denn für sie gilt die Null-Promille-Regelung. Werden sie doch unter Alkoholeinfluss erwischt, so werden hierfür 250,00 Euro Bußgeld fällig.
Das Überfahren einer roten Ampel wird künftig mit bis zu 360,00 Euro ebenfalls hoch bestraft.

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