Bundesgesundheitsministerin – PKV mehr Wettbewerb war der Plan

Ulla Schmidt unsere Bundesgesundheitsministerin wollte mit dem Wechselrecht bei der privaten Krankenversicherung mehr Wettbewerb schaffen aber das Wechselrecht in der PKV gab es praktisch kaum.

In der PKV mehr Wettbewerb schaffen wollte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt aber das Wechselrecht der Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung gab es praktisch nicht weil es auch für die meisten Privatversicherten keinen Sinn machte zu wechseln. Vom 1. Januar 2009 bis zum 30.06.2009 können Bestandskunden von einer PKV zur anderen PKV wechseln und dabei einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Das Wechselrecht dass nun noch etwa mehr als eine Woche läuft wurde fast nicht wahrgenommen. Zum einen durfte nur ein Teil der Altersrückstellungen mitgenommen werden, der Teil der im Basistarif erwirtschaftet worden wäre. Der Basistarif ist von den Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung und Experten schätzen dass dies dann zwischen 30 und 60 Prozent der gesamten Altersrückstellungen sein könnten. Zum anderen muss derjenige, der wechseln will, genau in diesen Basistarif bei seiner neuen privaten Krankenversicherung wechseln. Dieser Basistarif liegt für die meisten vom Beitrag bei rund 570 Euro monatlich was die Höchstgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. In diesem Basistarif muss er dann auch noch 18 Monate bleiben bevor er in einen anderen Tarif mit besseren Leistungen darf. Ob er dann noch gesund ist und einen besseren Schutz bekommt ist eine andere Frage. Kurzum das was Ulla Schmidt ursprünglich wollte gab es nicht, vielleicht weil einige große Krankenversicherer zu viel Angst hatten dass sie viele Mitglieder ziehen lassen müssen. Wer seine private Krankenversicherung wechseln will muss sich nun nicht unbedingt beeilen, denn für die meisten Privatversicherten macht es mehr Sinn auf ihre Altersrückstellungen beim Wechsel zu verzichten.

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