Bürgerentlastungsgesetz für Krankenversicherungen
Im Juni 2009 wurde durch den Bundestag das neue Bürgerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht, welche sowohl für private, wie auch für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit eröffnet, ihre Beiträge, auch für Kinder und Lebenspartner, steuerlich berücksichtigen zu lassen.
Am 19.06.09 hat der Bundestag das Bürgerentlastungsetz verabschiedet, welche eine Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beinhaltet. Somit lassen sich ab 2010 ein größerer Teil der Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Ebenso soll es Hilfen zur Wirtschaftskrise und Änderungen bei Geldanlagen mit sich bringen.
Durch die Änderungen lassen sich vorrangig ab dem Veranlagungszeitrum 2010 ein größerer Teil der Kranken – und Pflegeversicherung im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man privat oder gesetzlich versichert, ob man Arbeitnehmer oder Selbständiger ist. Hinzu kommt, dass die Versicherten der privaten Krankenversicherung die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig anrechnen können. Auch eingetragene Lebenspartner werden erstmals mit Ehegatten auf eine Berechnungsstufe gestellt.
Weiterhin hat der Bundestag auch Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung und andere Anpassungen verabschiedet, so wird zum Beispiel die Berücksichtigung sonstiger Versicherungsbeiträge verbessert, weil der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Versicherung von 1.500 €/2.400 € auf 1.900 €/2.800 € erhöht.
Bei volljährigen Kindern wird die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge und bei Unterhaltsleistungen ab 2010 an den Grundfreibetrag angepasst. Den bisher auf Schüler bis zur 10. Klasse beschränkten Jahresbetrag von 100 € wird auf die Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 erweitert.
Dies sind nur wenige Beispiele für die Änderungen ab 2010, das Bürgerentlastungsgesetz ist sehr umfassend. Wichtig für Krankenversicherte ist, dass sie mehr Leistungen steuerlich in Abzug bringen können, egal ob es sich um Mitglieder privater oder gesetzlicher Krankenversicherungen handelt.