Brennende Kerzen und die Hausratversicherung

Weihnachten und brennende Kerzen gehören irgendwie zusammen. Doch oft ist dieses offen Feuer auch der Grund dass die Wohnungseinrichtung durch einen Brand beschädigt wird.

Zur Weihnachtszeit brennen in Deutschlands Haushalten viele Kerzen, auch der Weihnachtsbaum ist oft mit brennenden Kerzen bestückt. Nur es brennt auch nicht selten in Deutschlands Wohnungen und dann entsteht in der Regel hoher Sachschaden.

Grobe Fahrlässigkeit In der Hausratversicherung sind generell Schäden durch Feuer versichert. Aber auch in der Hausratversicherung gibt es so was wie grobe Fahrlässigkeit und dann ist es möglich dass der Schaden nicht vollständig von der Versicherung ersetzt wird. Wird das Zimmer verlassen und das offene Feuer gänzlich alleine gelassen kann auch hier die Hausratversicherung die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht komplett (neues VVG) aber teilweise verweigern. Manche Hausratversicherungen bezahlen aber auch dann wenn das Zimmer kurz verlassen wird, aber man sollte sich nicht darauf verlassen.

Versicherte Gefahr Grundsätzlich werden Schäden in der Hausratversicherung ersetzt, wenn die Ursache der Beschädigung eine versicherte Gefahr war. Versicherte Gefahren sind unter anderem Brand, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Explosion und Blitzschlag. In der Hausratversicherung bekommt man den Neuwert der beschädigten Sache ersetzt im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung, wo nur der Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt wird.