Betriebsrente voller Beitragssatz Krankenversicherung
Rentner ist es durchaus zuzumuten auf Betriebsrenten und Zusatzrenten den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung zu bezahlen, so die Verfassungsrichter.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von 6 Rentnern abgewiesen. Die Rentner haben dagegen geklagt, dass sie auf Betriebsrenten und Zusatzrenten den vollen Beitragssatz in der Krankenversicherung bezahlen müssen.
Seit dem Jahr 2004 müssen auf Betriebsrenten und Zusatzrenten der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung bezahlt werden was eine Kürzung der Betriebsrente um etwa 7 Prozent bedeutet. Wird das Geld nicht als Rente sondern auf einmal aubezahlt wird der Kassenbeitrag auf 10 Jahre verteilt.
Die Abweisung der Klage wird sicherlich die Hoffnung vieler Rentner zunichte machen, da sie nun auch weiterhin den vollen Beitragssatz bezahlen müssen.
Die Begründung der Verfassungsrichter war schlich und einfach mit dem Satz ein gutes Gesundheitssystem hat seinen Preis und dass die größer werdende Finanzierungslücke im Gesundheitsbereich es auch rechtfertige dass die Rentner mehr in die Pflicht genommen werden.
Auf die gesetzliche Rente wird nur der halbe Beitragssatz erhoben, den so bezeichneten Arbeitnehmeranteil übernimmt dabei die Rentenkasse, bei Betriebsrenten ist es den Firmen natürlich nicht zuzumuten dass sie diesen Anteil noch im Rentenalter tragen.
Was die Verfassungsrichter noch erwähnten war von der Aussage über das Gesundheitswesen vollkommen richtig, denn sie sehen die steige Verteuerung des Gesundheitswesens durch den Fortschritt in der Medizin und dem damit verbundenen längeren Leben der Menschen in Deutschland.
- weitere Informationen für Sie:
Betriebsrente
Da ich mit 52 Jahren “berufsunfähig” wurde, bekam ich nach 20 Jahren die “BVV”-Rente ab o1.o4.2001. Möchte mich grundsätzlich nicht beklagen, doch mir erscheint es ungerecht, daß ich für insges.ca.1800,- €(ca.1000,- BFA = 87,-€ Beitrag.f.Krank.inkl.Zusatzbeitrag
+ 18,- € Pflegeversicherung
ca.600,- BVV = 97,-€
+ 11,-€ Pflegevers.
Betriebsrente
ca.400,- = 63,-€
+ 8,-€ Pflegevers.
insges. Krankenversichg.
247,-€
+ BFA Arbeitgeberanteil 75,-€
Krankenkassnbeiträge insg. 322,-€
Pflegeversicherung insg. 37,-€
Also beträgt mein gesamter Anteil 359,- €.
Man sollte doch bei kleineren BVV-Renten eine
Einstufung vornehmen. Es kann doch nicht sein, daß
ich als Rentner mehr bezahle als der Berufstätige?
Vielleicht sollte man doch in Revision gehen.
Ich habe damals “Widerspruch” eingelegt, wie man die damals “7,5 %” auf das Doppelte erhöht hat.
Durch einige andere Gesetzänderungen ist meine BVV-Rente innerhalb von 7 Jahren von ehemals 620,-€ auf 492,-€ netto gesunken ! Eines Tages wird alles
weniger sein. Unsere Generation hat auch hart arbeiten müssen, um dem Staat nicht zur Last zu fallen.
Doch wir werden bestraft, denn das bisschen, was
wir erspart haben, wurde 2002 durch die versteckte Inflation “halbiert” ! Ich habe trotz 2er Kinder 35 Jahre gearbeitet – Alleinerziehende ! Durch Gehirntumore u. vor einem Jahr noch Krebs bin ich seit dem 01.04.2008 Rentnerin ohne Abschlag (da vor dem 16.11.2000 die Krankheit ausbrach)
Wo ist die Gerechtigkeit ? Wir haben jetzt eine “NV-Bescheinigung” erhalten. Mein Mann war selbständig u. bekommt eine Rente von 140,-€,
muß sich aber Privat weiter versichern. Er bezahlt für seine Privat-Krankenkasse kaum mehr als ich!
Heute monatlich ca. 38o,-€ mit allen Pivilegien !
Wo ist da die Gerechtigkeit ???
Wenn Sie mir antworten möchten unter “Google:
Brigitte Krämer-Leimbach “
BVV-Rente-seit acht Jahren beziehe ich Betriebsrente und musste feststellen, dass ich inzwischen um 120,00 € weniger bekomme wie am
Aanfang. Zu guter letzt ab Januar 2010 keine sonderzahlungen mehr, allso verliere ich nochmals 40,00 € !!
Ich suche gleichgesinnte die es auch so geht, vielleicht kann man im Kollektiv etwas machen?
Liebe Helga Schmitt, kam erst jetzt dazu Ihr Schreiben zu lesen. Wäre stark interessiert mit Gleichgesinnten im Kollektiv etwas zu erkämpfen !!!
Eine Änderung für “kleine” zusätzliche “BVV-Renten” auch etwas weniger abgezogen zu bekommen.
Bei mir sind schon wieder € 50,- weniger.
Im Gegensatz zu 2001 – 2004 bekomme ich jetzt
€ 452,- ( durch Zinsen, d.Gesetzesänderung u. schließlich die doppelte (15,5%) Abführung an die Krankenkasse – ein Verlust in 6 Jahren = ” € 175,-
netto ! Versuche gerade, mich bei “Frank Plasberg”
in seiner Sendung “hart aber fair” zur Verfügung zu
stellen. Es stinkt mir gewaltig, denn der Orthopäde hat ein Rundschreiben liegen, dass das Honorar für 1 Quartal schon wieder reduziert wurde – u.zwar auf € 23,95. (Wenn man sich vorstellt, dass eine
Politikerin für “2 Stunden” ? € 30.000,- bezahlt bekommt. Man versteht bald gar nichts mehr!!
Meine E-mail-Adresse: brigitte.leimbach@gmx.de.
Würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Bitte auch um mehr Gleichgesinnte – wo sind “SIE” ??
Hallo Frau Brigitte Krämer- Leimbach
Ich habe im Dezember erst durch ein Urteil des LAG eine B- Renten- Aufstockum von 49,22€ erstritten. Jetzt warte ich darauf was mir von 211,75€ Brutto noch Netto übrig bleibt .
Spannende Frage: Kann eigentlich als Renter der Fall eintreten, dass die monatlichen Beiträge für KV und PV höher werden als der Höchstbeitrag, den man als Beruftätiger bis zur Beitragsbemessungsgrenze leisten muss? Insbesondere bei der Einmalauzahlung von Betriebsrenten kommen leicht Beträge zusammen, die bei der 10-jährigen Verteilung höher liegen…