Betriebliche Altersvorsorge – wie geht das?

Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Zusatzrente für später und auch wichtig weil die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Grundversorgung ist.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Durchführungswege, neben der bekannten Direktversicherung gibt es noch die Pensionskasse, die Unterstützungskasse, die Pensionszusage und den Pensionsfonds. Die Firma muss dem Arbeitnehmer gewähren eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen, allerdings kann der Arbeitnehmer keinen Einfluss darauf nehmen welchen Durchführungsweg er haben möchte, doch die meisten Firmen haben die Direktversicherung für ihre Arbeitnehmer.

Direktversicherungen am häufigsten abgeschlossen
Überwiegend gibt es die Direktversicherung als Entgeltumwandlung, dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes und investiert dies oft in einen Versicherungstarif, zum Beispiel in eine private Rentenversicherung. Dabei gibt es Arbeitgeberfinanzierte und Arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten, die wie es der Name sagt entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bezahlt wird. Der Vorteil einer betrieblichen Altersversorgung ist die Regelung über die Steuer und Sozialabgaben bei der BAV. Die Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung sind von der Steuer und den Sozialabgaben befreit.

Jahresbetrag von 4 Prozent
Die Sozialabgabenfreiheit ist aber nicht grenzenlos sondern beschränkt sich auf den Jahresbetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Dieser Betrag kann um 1800 Euro im Jahr noch erhöht werden aber eben nur steuerbegünstigt ohne Sozialversicherungsfreiheit. Die betriebliche Altersversorgung funktioniert auch über die nachgelagerte Besteuerung, im Arbeitsleben zahlt man hohe Steuern und kann steuerbegünstigt seine Altersvorsorge ansparen und die Betriebsrente muss dann versteuert werden in der Rente. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist muss dann auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rente bezahlen.