Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Gehaltsumwandlung Nachteile
Die betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung Gehaltsumwandlung hat Nachteile, auch welche die mir bisher unbekannt war.
Eine interessante Meinung von dem Bund Anlegerorientierter Vermittler e.V. gibt es zu der Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung und den sonstigen Formen der BAV, welche über eine Gehaltsumwandlung laufen.
Gehaltsumwandlung Eine Direktversicherung über eine Gehaltsumwandlung ist eine vom Arbeitgeber organisierte betriebliche Altersversorgung. Bisher war mir schon bekannt, dass ein Guthaben in der Direktversicherung nicht verfügbar ist vor dem 60. Lebensjahr und auch eine Abtretung oder Verpfändung des Guthabens in der Police nicht möglich sind.
Direktversicherung verkaufen ist nicht möglich Somit ist es auch nicht möglich eine Direktversicherung zu verkaufen. Wird die Direktversicherung vorzeitig gekündigt, müssen die Subventionen zurückbezahlt werden. Ebenso dürfte vielen bekannt sein, dass im Jahr 2009 die Sozialversicherungsfreiheit eigentlich wegfallen sollte, doch die Regierung hat sich dann doch noch dazu durchgerungen die Sozialversicherungsfreiheit weiter bestehen zu lassen.
Guthaben gehört wem? Dass bei einer vorzeitigen Kündigung das auszuzahlende Guthaben dem Arbeitgeber zusteht war mir nun unbekannt. Dabei wird verwiesen auf ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Das Urteil habe ich trotz eingehender Recherche nicht finden können, vielleicht kann jemand der dies liest dabei weiter helfen? Unzweifelhaft Recht haben die Experten des BAV Verbandes, in dem diese behaupten, dass Direktversicherungen, Pensionskassen per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber von den Vermittlern als super Sache verkauft wird.
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Hallo . Ich bin geschockt. Habe vor 30 Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen und sie ein Jahr später privat übernommen, da ich ein Kind bekam und aufhörte zu arbeiten.
Ich habe also 29 Jahre privat in die Versicherung bezahlt.
Nun wurde die Versicherung ausbezahlt und die Krankenkasse möchte mir ca. 10 % davon in den nächsten 10 Jahren in Rechnung stellen.
Das ist doch völlig ungerecht!
Hätte ich 29 Jahre in eine neue Versicherung eingezahlt ohne Beteiligung eines Arbeitgebers, würde sich die KV nicht dafür interessieren.
Gibt es eine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren?
Danke.
auch ich bin davon Betroffen, mein Arbeitgeber wollte mir was gutes Tun, also habe ich Ihm eine von meiner Lebensvesicherung abgetretten,jetzt die Abrechnung, nach 16 jähriger Laufzeit, nach längerer Einzahlung von meiner Seite, muß ich nun 120 Monate 47.20€ an die Krankenkasse zahlen. Habe von dem ganzen nie was mitbekommen, keine Information seitens der Versicherung,Krankenkasse wobei ich auch ab dem JAHR 2002 wiedermal sebst Zahler war:Jahre die der Arbeitgeber eingezaht hat, das zu bezahlen wäre o.k. aber nicht die Jahre die mein versteuertes Einkommen nochmals zu bezahlen!!!! wo bleibt bitte schön die Fairnes.Bitte schreiben Sie alle, die das gleiche Schicksal erleben müssen, es Stinkt zum Himmel mit dieser Ungerechtigkeit!!!!!!
Ich bin auch ein Geschädigter der BAV-Direktvers.-Entgeltumwandlung und zahle seit Fälligkeit 2008 mtl. KV-u.Pflegervers.beitrag an die Krankenkasse. Hochgerechnet fehlen mir z.Zt.rund 13 TEuro(13-Tausend €) mit steigender Tendenz.Einer Fach-Anwältin, der ich mein Vertrauen schenkte, kassierte kräftig ab und legte dann das Mandat nieder.Rechtsschutzvers.zahlte im Widerspruchverfahren nicht.Ein anderer RA hat nun wenigstens den Weg bis zum Sozialgericht erreicht, jedoch ist z.Z noch Stillehalten, da angeblich nach Auskunft der Krankenkasse anhängige Verfahren bei den Gerichten noch nicht entgültig entschieden sind. Ich kann nur empfehlen, nicht aufzugeben und Augen aufzuhalten, sowohl Fachzeitschriften bzw. Foren im Internet.Kurz gesagt/geschrieben, man muß sich selbst bemühen und am Ball bleiben. Ich bin momentan auch etwas hoffnungslos, und finde die Entscheidung von 2004 als Gaunerei gegenüber dem Sparer und verurteile dies als ungerecht. Bei mir liegt der Fall sogar noch interessanter, weil die die kap.bild.LV selbst abgeschlossen und 1977 – 1979 selbst zahlte,1979-1991 im Rahmen der Gehaltumwandlung bediente, ab 1991 bis zur Entfälligkeit wieder per Abbuchung vom Konto weiter bediente. Soweit mein Kommentar.Ist das nicht ungerecht.Der Arbeitgeber zahlte keine müde Mark.
An alle, die von der Sozialversicherungspflicht f. Leistungen aus privat fortgeführten Direktversicherungen betroffen sind:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bundesverfassungsericht-kippt-rechtsprechung-des-bundessozialgerichts
Im Sinne des Urteils prüfen, ob die Versicherung tatsächlich aus dem betrieblichen Sachverhalt herausgelöst worden ist – also man selber seit Beitragszahlung auch Versicherungsnehmer ist – oder nicht. Falls nicht, sieht es eher schlecht aus.
Zum Thema Gerechtigkeit: die gibt es in diesem Land in vielerlei Hinsicht nicht mehr, insbesondere nicht in Hinblick auf die leeren Sozialversicherungskassen. Den Sozialvers.kassen war die Direktversicherung lange ein Dorn im Auge, weil die Beiträge zur DV nicht beitragspflichtig waren/sind und sie nicht an die Erträge zwecks Beitragserhebung herankam. Also kam die 2004 beschlossene Regelung heraus. Da die Kassen aber genauso wie die Finanzbehörden gierig sind, interessiert sie eine spätere Umstellung der Beitragszahlung aus schon beitragsbelasteten (zur SV) Einnahmen nicht wirklich, was das BSG ja auch bestätigt hat. Das aktuelle Urteil des BVerfG ist nur ein kleiner Lichtblick.
Genausowenig interessiert übrigens weder den Gesetzgeber noch die GKV f.in der GKV freiwillig versicherte Selbstständige die evtl. sehr geringe Höhe deren beitragspflichtiger Einnahmen. Selbst wenn der Verdienst gleich Null ist, muß ein Beitrag in voller Höhe v. derzeit 14,9% plus PV auf eine fiktive Einnahme von €1.890.- p.M. entrichtet werden. D.h. der Beitragssatz kann in schlechten Zeiten ohne weiteres auf über 100% der Einnahmen steigen. Übrigens in dieser Form v. BVerfG abgesegnet. Ist das gerecht?
Ich frage mich, in welchem Wolkenkuckucksheim die ganzen Aasgeier leben.
Die ganze Problematik könnte man m. wirklichem Reformwillen lösen. Ein Blick auf das Schweizer Renten- u. Sozialversicherungssystem würde helfen. Das Dumme dabei ist nur, daß die wirklich Wohlhabenden u. Reichen dann auch in dieses “proletarische” System mit einbezogen wären. Das aber ist dem deutschen Geldadel ja nicht zuzumuten. Da streicht man den Hartz IV-Empfängern lieber die ohenhin lächerlichen Rentenbeiträge. Nur eine Kostenverlagerung in die Zukunft.
An alle vielleicht hilft´s, habe am 16.10.2010 den Artikel vom meinem Schwager p.Fax erhalten, es stand in der WZ Samstags-Ausgab Wuppertal.
RICHTER SCHRÄNKEN BEITRAGSPFLICHT EIN, KARLSRUHE: Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitnehmer privat fortgeführt hat, dürfen nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden.Die entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Demnach ist es zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass für Kapitalleistungen aus Versicherungen, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat, Beiträge gezahlt werden müssen.Dies gelte jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer die Versicherung selbst fortführe, nachdem er aus dem Betrieb ausgeschieden ist (Az.1BvR 1660/08).Das gericht gab der Beschwerde eines 1943 geborenen Rentners statt.Er hatte aus einer Lebensversicherung, die ursprünglich sein Arbeitgeber abgeschlossen hatte, eine einmalige Zahlung von 67 000 Euro erhalten. Hierfür berechnete die Kasse Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 86,55 Euro im Monat- obwohl der Mann die Versicherung selbst weitergeführt hatte, nachdem er aus dem Betrieb ausgeschieden war.
Ach ich bin den Empfehlungen unserer Sozialpolitiker gefolgt, und habe eine private Altersvorsorge aufgebaut- nicht zuletzt mit Ausschöpfung der max. Summen in Form von diversen Gehaltsumwandlungsverträgen.
Nach den Gesetzesänderungen unserer menschenverachtenden Sozialpolitiker stellt sich diese Vorsorge also als ein Griff ins Klo heraus, wie so ziemlich alles was der brave Bürger zur Vorsoge macht!
Meine Frage an das Forum ist: Meine Beiträge wurden immer aus einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze bezahlt. Mit dem Gesetzt wird doch bereits versteuertes Einkommen nochmals versteuert …ist das so ?
Auch ich bin betroffen.
Ich habe den Versicherungsbeitrag teilweise vom Girokonto bezahlt.7 Jahre zwischendurch hat mein Arbeitgeber den Beitrag als Gehaltsumwandlung an die Versicherung gezahlt – ohne einen Arbeitgeberbeitrag- Seit 2005 habe ich dann wieder vom Girokonto überwiesen. Ich führe mit Lebensversicherung und Krankenversicherung einen regen Briefwechsel. Der letzte Stand ist, daß mir die Krankenversicherung mitgeteilt hat, daß sie von der Zahlstelle eine Korrekturmeldung benötigt aus der die Aufteilung in Versorgungsbezüge und privat finanzierter Versorgungsleistungen hervorgeht. – Also geht doch was -
Ich habe mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
nach neustem Urteil sind die beitragsteile die privat aus SV-pflichtigem einkommen gezahlt wurden KV frei, nur die während der beschäftigung SV-frei eingezahlten teile sind KV-pflichtig. dieses muss der träger teilen und bescheinigen dann korrigiert die krankenkasse.