Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Gehaltsumwandlung Nachteile
Die betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung Gehaltsumwandlung hat Nachteile, auch welche die mir bisher unbekannt war.
Eine interessante Meinung von dem Bund Anlegerorientierter Vermittler e.V. gibt es zu der Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung und sonstigen Formen der BAV, welche über eine Gehaltsumwandlung laufen.
Eine Direktversicherung über eine Gehaltsumwandlung ist eine vom Arbeitgeber organisierte betriebliche Altersversorgung.
Bisher war mir schon bekannt, dass ein Guthaben in der Direktversicherung nicht verfügbar ist vor dem 60. Lebensjahr und auch eine Abtretung oder Verpfändung nicht möglich sind.
Somit ist es auch nicht möglich eine Direktversicherung zu verkaufen.
Wird die Direktversicherung vorzeitig gekündigt, müssen die Subventionen zurückbezahlt werden.
Ebenso dürfte vielen bekannt sein, dass im Jahr 2009 die Sozialversicherungsfreiheit voraussichtlich wegfällt und bei neuen Direktversicherungen ab 2005 werden diese nachgelagert versteuert.
Dass bei vorzeitiger Kündigung das auszuzahlende Guthaben dem Arbeitgeber zusteht war mir nun unbekannt. Dabei wird verwiesen auf ein rechtskräftiges Urteil des OLG Hamm.
Das Urteil habe ich trotz eingehender Recherche nicht finden können, vielleicht kann jemand der dies liest dabei weiter helfen?
Unzweifelhaft Recht haben die Experten des BAV Verbandes, in dem diese behaupten, dass Direktversicherungen, Pensionskassen per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber von den Vermittlern als super Sache verkauft wird.
Dass der Kunde auch über die Nachteile einer Direktversicherung informiert werden muss ist für mich selbstverständlich allerdings machen dies sicherlich nicht alle.
Ich werde auf alle Fälle den Bund Anlegerorientierter Anleger anschreiben, damit ich mir auch mal das Urteil des OLG Hamm ansehen kann.
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Hallo . Ich bin geschockt. Habe vor 30 Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen und sie ein Jahr später privat übernommen, da ich ein Kind bekam und aufhörte zu arbeiten.
Ich habe also 29 Jahre privat in die Versicherung bezahlt.
Nun wurde die Versicherung ausbezahlt und die Krankenkasse möchte mir ca. 10 % davon in den nächsten 10 Jahren in Rechnung stellen.
Das ist doch völlig ungerecht!
Hätte ich 29 Jahre in eine neue Versicherung eingezahlt ohne Beteiligung eines Arbeitgebers, würde sich die KV nicht dafür interessieren.
Gibt es eine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren?
Danke.
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