Betreuungskosten für Kinder von der Steuer absetzbar

Wenn Eltern nach der Geburt oder später wieder arbeiten gehen möchten haben sie seit kurzem die Möglichkeit Betreuungskosten für Kinder von der Steuer abzusetzen. Dabei ist es egal ob die Kinder von einer Tagesmutter oder der Oma betreut wird, wenn gewisse Dinge beachtet werden. Hier findet man auch eine Adresse wo man Hilfe bekommt, bei der privaten Suche nach einer Tagesmutter.

Seit dem letzten Jahr können Eltern Betreuungskosten in der Steuererklärung angeben und absetzen und dies unabhängig davon ob es eine Tagesmutter ist oder eventuell die Oma. Die Höhe der Absetzbarkeit von Betreuungskosten hängt von der jeweiligen Lebenssituation der steuerpflichtigen ab. Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen Alleinerziehenden, Ehepaaren die beide Einkommen haben und Ehepaare mit nur einem Einkommen.

Betreuungskosten als Sonderausgaben Bei Ehepaaren wo nur ein Teil davon Geld verdient können die Eltern für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren zwei drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen allerdings höchstens 4000 Euro im Jahr. Bei Ehepaaren wo beide verdienen und Alleinerziehende können für ihr Kind von Geburt an bis zum 14. Lebensalter des Kindes zwei Drittel der Betreuungskosten von höchstens 4000 Euro jährlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

Vertrag mit der Oma
Wie oben angesprochen kann man auch die Oma dafür nehmen, wenn diese auf das Kind aufpasst, dazu sollte allerdings ein Vertrag mit der Oma bestehen und auch das Geld wirklich über das Konto der Eltern an die Oma überwiesen werden. Wenn Eltern dafür niemand haben um auf ihr Kind aufzupassen, ist es möglich auch Tagesmütter zu finden, die vom Jugendamt gefördert werden, dazu gibt es bestimmte Voraussetzungen die man beim zuständigen Jugendamt erfragen kann. Wer sich privat nach einer Tagesmutter umschauen möchte kann sich auch im Internet mal vorab informieren und bekommt auch Hilfe bei der Vermittlung unter der Url www.tagesmutter-bundesverband.de