Beratungspflicht für Versicherungsvermittler und Makler
Makler und Versicherungsvertreter bekommen mit der Einführung der EU Vermittlerrichtlinien und da im speziellen mit der Beratungspflicht, per Gesetz Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Mit der Einführung der EU Vermittlerrichtlinien wird auch eine Beratungspflicht für Versicherungsvermittler und Makler mit in das Gesetz aufgenommen.
Die Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers orientiert sich an den gleichen Faktoren wie die Fragepflichten des Vermittlers und zwar an der Person und Situation des Kunden sowie der Schwierigkeit des Kunden eine angebotene Versicherung richtig zu beurteilen.
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf spielt auch die Prämie die der Kunde zu zahlen hat eine Rolle, was jedoch noch umstritten ist, denn die EU Vermittlerrichtlinie sieht ein solche Einschränkung nicht vor.
Die Beratungspflicht umfasst alle Versicherungssparten und dabei sollte der Berater sehr sorgfältig sein, da es in allen Sparten auch Stolpersteine gibt.
Im Nachfolgenden sind einige Stolpersteine wahllos genannt:
In der Berufsunfähigkeitsversicherung die Verweisbarkeit und die Nachversicherungsgarantie sowie die vollständige und richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen.
In der Hausratversicherung die Fußbodenheizung, Aquarium und Fahrraddiebstahl
In der privaten Haftpflichtversicherung die Haftung für Kinder unter 7 Jahren und die Haftung bei geliehenen Sachen.
In der Krankenversicherung die Kündigungsfristen und Annahme der neuen Versicherung sowie die vollständige und richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen.
In der Rechtsschutzversicherung die Wartezeiten und das Verhalten bei einem Schadenfall.
Viele Versicherungsvermittler werden dies schon in der Vergangenheit getan haben und für alle anderen gilt ab der Einführung der EU Vermittlerrichtlinien diese Beratungspflicht ebenso.
Für den Versicherungsnehmer bringt diese Beratungspflicht sicherlich ein mehr an Informationen und eben richtiger Beratung.
In der Gewerbeversicherung wird dies allerdings für den Versicherungsvermittler bzw. Makler erheblich umfangreicher und schwieriger, da es in dieser Sparte wesentlich mehr Ausschlüsse und Einschlüsse gibt.
Da eben diese Beratungspflicht mit den Hinweisen auf alle Einschlüsse und Ausschlüsse auch dokumentiert werden sollte, um den Vermittler eine gewisse Rechtssicherheit zu geben, ist dies schon ein erheblicher Mehraufwand an Wissen und Zeit.
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