Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen 2007 Sonderkündigungsrecht
Nicht nur die Mehrwertsteuer steigt 2007 auch die Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen.
Viele der gesetzlichen Krankenkassen erhöhen im Jahr 2007 ihre Beitragssätze. Als Gründe werden . Die Verminderung der Steuerzuschüsse, die Kostendynamik und die steigende Mehrwertsteuer genannt. Nach einer Erhöhung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht auch wenn kurz zuvor die Krankenkasse gewechselt worden ist und die Frist von 18 Monaten noch nicht erfüllt ist. Nach der Beitragserhöhung hat der Versicherte eine Frist von 2 Monaten zu kündigen um in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.
Bisher sind schon einige Krankenkassen bekannt die ihre Beiträge im Jahr 2007 teilweise drastisch erhöhen.
Mir sind bisher die nachfolgenden Krankenkassen bekannt. Die Prozentzahlen beziehen sich auf den neuen Beitrag:
AOK Rheinlandpfalz 15,5 %
AOK Niedersachsen 14,1 %
AOK Berlin 15,8 %
AOK Rheinland Hamburg 14,3 %
AOK Bayern 14,5 %
AOK Baden Württemberg 14,5 %
AOK Mecklenburg-Vorpommern 15,0 %
AOK Schleswig Holstein 15,3 %
AOK Westfalen-Lippe 13,8 %
AOK Rheinland Pfalz 15,5 %
AOK Sachsen 12,9 %
AOK Hessen 14,9 %
Barmer Ersatzkasse 14.4 %
DAK 14,5 %
Gmünder Ersatzkasse 13,9 %
KKH 13,9 %
Techniker Krankenkasse 13,5 %
In der Spitze werden die Beiträge um 1,6 Prozent erhöht.
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