Beitragsbemessungsgrenze Jahresarbeitsentgeltgrenze Rentenversicherung Krankenversicherung 2007
Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Rentenversicherung und Krankenversicherung für das Jahr 2007
Die vorläufigen Rechengrößen für das Jahr 2007
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung für 2007
Alte Bundesländer 63.000 Euro bzw. 5.250,– Euro im Monat
Neue Bundesländer 54.600 Euro bzw. 4.550,– Euro im Monat
Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung für 2007
Alte Bundesländer 47.700 Euro bzw. 3.975,– im Monat
Neue Bundesländer 47.700 Euro bzw. 3.975,– im Monat
Die Höhe des Jahresarbeitsentgeltes ist für Angestellte die Grenze über die er verdienen muss, liegt das Einkommen darüber kann er sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Zu dem Jahresarbeitsentgelt zählen alle regelmäßigen Einkünfte, wie zum Beispiel Lohn oder Gehalt, Urlaubs und Weihnachtsgeld sowie ein 13. oder 14. Gehalt. Alle unregelmäßigen Zahlungen wie zum Beispiel Überstunden, die nicht pauschaliert sind und auch Fahrtkostenerstattungen werden nicht zum Jahresarbeitsentgelt dazugerechnet.
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 3 Jahre hintereinander überschritten sind Angestellte oder Arbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Dies bedeutet, dass sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und als freiwilliges Mitglied gelten oder sie können in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Regelung ist neu und zählt nicht für Menschen die bereits bis zum 27.10.2006 privat versichert waren oder die freiwillige Mitgliedschaft bis zum 26.10.2006 bei der GKV schon gekündigt haben.
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