Beitrag zu hoch – private Krankenversicherung

Schon wieder hat die Krankenkassen den Beitrag erhöht und langsam wird der Beitrag zu hoch in der privaten Krankenversicherung?

In der letzten Zeit und wohl auch in Zukunft muss damit gerechnet werden dass die private Krankenversicherung teurer wird. Für viele Privatversicherte ist inzwischen der Beitrag zu hoch und sie müssen was tun, nur welche Möglichkeiten haben Privatversicherte?

Standardtarif mit der GKV vergleichbar Die sicherlich erste Maßnahme sollte das Gespräch mit der eigenen Krankenversicherung sein ob dort ein anderer Tarif angeboten wird, der günstiger ist als der momentane Tarif. Für bestimmte Personen ist es auch möglich in den Standardtarif zu wechseln, dieser Tarif hat in der PKV eine so bezeichnete soziale Schutzfunktion. Allerdings muss man dafür zuvor schon 10 Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert sein und mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Der Standardtarif ist von den Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Dies bedeutet nicht dass die Leistungen identisch sind sondern nur dass sie nahezu übereinstimmen müssen. Der Standardtarif darf nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung und wird in der Regel auch darunter liegen durch die Altersrückstellungen.

Wechsel in eine andere private Krankenversicherung
Wer aber unbedingt von seiner Krankenkasse weg will, dem bleibt nichts anderes als zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln. Wichtig ist dabei vor allem dass man auch von der neuen Krankenkasse angenommen wird und dass die Kennzahlen der neuen Versicherung in Ordnung sind.

Was sind Kennzahlen? Kennzahlen können normalerweise eine Aussage treffen wie die Krankenversicherung in der Vergangenheit gearbeitet bzw. gewirtschaftet hat. Beispiele für Kennzahlen der privaten Krankenversicherung sind:

EK  =   Eigenkapital – Quote
SA  =   Schaden – Quote
VK  =   Verwaltungskosten – Quote
AK  =   Abschlusskosten – Quote
NV  =   Nettoverzinsung
ÜV  =   Überschussverwendung
RZ  =   RFB-Zuführungsquote
RB  =   Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängig)

Nicht zuletzt wegen den Kennzahlen ist eine Beratung mit einem Experten notwendig, denn wer nicht täglich mit diesen Dingen zu tun hat, tut sich schwer das alles zu verstehen.