Beiträge private Unfallversicherung – abhängig Gefahrengruppe

Eine private Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz für Unfälle. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind abhängig von der Gefahrengruppe, in die der Versicherte von den Versicherungsgesellschaften eingeteilt wird.

Die private Unfallversicherung kann für Versicherungskunden eine gute Alternative sein, wenn sie aus verschiedenen Gründen nicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen werden. Die Beiträge in der privaten Unfallversicherung richten sich hauptsächlich nach der beruflichen Tätigkeit des Versicherungskunden. Unterteilt werden Berufe und Tätigkeiten in verschiedene Gefahrengruppen, Gefahrengruppe A und B. Einige Versicherer unterteilen auch in separate Gefahrengruppen bei Frauen, Senioren und Kindern, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht erwerbsfähig sind. Da versicherte Personen der Gefahrengruppe B einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt sind, werden hier im Vergleich höhere Beiträge fällig.

Gefahrengruppe A: Personen mit kaufmännischer Tätigkeit
In diese Gefahrengruppe fallen Personen, die eine kaufmännische oder verwaltende Tätigkeit ausüben, leitendes Personal und Angestellte in Läden oder einem Labor, außer Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, explosiven Stoffen, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Schönheitspflege. Auch Fotografen, Künstler, Rechtsanwälte, Reporter etc. werden zur Gefahrengruppe A gezählt. Bei vielen Versicherern werden Frauen unabhängig der Tätigkeit in diese Gruppe eingeordnet.

Gefahrengruppe B: Personen mit handwerklicher oder körperlicher Tätigkeit
Zu dieser Gefahrengruppe gehören Erwerbstätige, die handwerkliche oder körperliche Tätigkeiten verrichten oder mit giftigen und entzündlichen Stoffen in Berührung kommen. Dazu gehören unter anderem Tierärzte, Sportlehrer, Kellner, Berufskraftfahrer und Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätigen sind. Sollte nicht klar erkennbar sein, in welche Gefahrengruppe ein Erwerbstätiger einzustufen ist, wird er zu B gezählt.


Individuelle Beitragsberechnung für Personen in besonders gefährlichen Berufen

Übt der Versicherungskunde einen Beruf aus, der als besonders gefährlich eingestuft wird, muss er mit Risikozuschlägen rechnen oder kann erst gar keine private Unfallversicherung abschließen. Zu diesen gehören Personen, die beispielsweise als Taucher, Artisten, Berufssportler arbeiten, unabhängig davon, ob sie weiblich sind.