Beihilfeversicherung für Pensionäre und Beamte bald Pflicht
Die Pflicht zu einer Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009 gilt auch für die Beihilfeversicherung. Ab diesem Datum müssen Beamte 50 Prozent und Pensionäre 30 Prozent privat absichern. Es ist zu überlegen für diese Personengruppe eventuell schon früher eine Beihilfeversicherung abzuschließen.
Für den Besuch beim Zahnarzt und auch für Arztrechnungen erhalten Beamte vom Staat eine Beihilfe. Diese Beihilfe deckt nicht die gesamten Kosten der Behandlung ab, dies kann der Beamte über eine private Beihilfeversicherung abdecken. Bislang können Beamte die
zusätzlichen Kosten auch aus eigener Tasche bezahlen und einige Beamte konnten auf diese Weise auch Geld sparen, solange sie nicht häufig und schwer erkrankten.
Im Zuge der Gesundheitsreform mit der Einführung der
Pflichtversicherung gilt dies ab dem 1. Januar 2009 auch für Beamte. Ab diesem Datum muss der Beamte die restlichen Kosten privat versichern, der staatliche Zuschuss ist in der Regel 50 Prozent. Bei Pensionären beträgt der Beihilfesatz 70 Prozent, da müssen die restlichen 30 Prozent abgedeckt werden.
Für die private Beihilfeversicherung darf höchstens ein Selbstbehalt von 2500 Euro vereinbart werden. Es ist für Pensionäre und Beamte ratsam sich zu überlegen ob sie nicht schon zum 1. Juli 2007 den Standardtarif abschließen und ab 2009 in den Basistarif wechseln, da das Eintrittsalter bei der privaten
Krankenversicherung eine wichtige Rolle spielt für die Höhe des Beitrags.
Geschrieben in Krankenversicherung.
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