Bei Schadensfall sofort Meldung an die Versicherung

Keine Zeit vergeuden bei der Schadensmeldung

Bei einem Diebstahl oder einem Schadensfall ist der Versicherte verpflichtet unverzüglich den Schaden gegenüber seiner Versicherung zu melden. Zusätzlich ist bei einem Einbruch noch die Polizei zu informieren.

Versicherung verweigerte die Bezahlung des Schadens Werden bei einer Schadensmeldung Fristen versäumt, ist der Versicherer oft von der Leistung befreit. In einem Fall in dem einer Versicherungsnehmerin ein Brillantring abhanden gekommen ist , bei einer Reise in die Schweiz , verweigerte die Versicherung die Begleichung des Schadens.

OLG Köln Urteil Das Oberlandesgericht Köln bestätigt die Versicherung mit der Begründung dass die Versicherungsnehmerin den Verlust des Wertgegenstandes erst nach 8 Tagen meldete. Wer einen Schaden wie den Verlust eines Wertgegenstandes erst nach über einer Woche meldet , bekommt den Schaden nicht ersetzt, obwohl die Versicherungsnehmerin eine Wertsachenversicherung abgeschlossen hatte.