Beamtenpension mit 67 Jahre nach Geburtsjahrgang

Auch bei der Beamtenpension wird das Pensionsalter auf 67 Jahre stufenweise angehoben, dabei beginnt es ab dem Geburtsjahr 1947 in 1-Monatsschritten und ab 1959 in 2-Monatsschritten bis für alle ab 1964 geborene das Pensionsalter 67 Jahre ist.

Auch Beamtenpensionen sind von der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre betroffen, so können auch Beamte in einigen Jahren nicht mehr mit 65 Jahre regulär in Rente gehen.
Die Erhöhung von 65 Jahren auf 67 Jahre läuft bei den Beamten auch stufenweise, so können Beamte mit dem Geburtsjahr 1947 ab dem Jahr 2012 erst einen Monat später in Rente gehen.
So stuft es sich hoch je nach Geburtsjahr wie zum Beispiel 1948 geborene können erst mit 65 Jahren und 2 Monaten ihre Beamtenpension regulär geniesen.

Der 1 Monatschritt erhöht sich ab dem Jahrgang 1959 auf 2 Monate, so wird es erst für die 1964 geborenen Beamten zu der Beamtenpension mit 67 Jahren kommen. Ausnahmen gibt es für Beamte, die 45 Dienstjahre haben, denn die können weiterhin mit 65 in Pension gehen.

Ab dem Jahr 2012 sieht es wie folgt aus:

Geburtsjahrgang Pension
1947 65 Jahre 1 Monat
1948 65 Jahre 2 Monate
1949 65 Jahre 3 Monate
1950 65 Jahre 4 Monate
1951 65 Jahre 5 Monate
1952 65 Jahre 6 Monate
1953 65 Jahre 7 Monate
1954 65 Jahre 8 Monate
1955 65 Jahre 9 Monate
1956 65 Jahre 10 Monate
1957 65 Jahre 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre 2 Monate
1960 66 Jahre 4 Monate
1961 66 Jahre 6 Monate
1962 66 Jahre 8 Monate
1963 66 Jahre 10 Monate
1964 und später 67 Jahre