Bausparvertrag mit 5 Prozent Guthabenzins gekündigt

Im letzten Jahr hat die BHW Bausparkasse alte Bausparveträge mit dem Tarif Dispo Plus und einer Guthabenverzinsung von 5 Prozent einseitig gekündigt. Einige Kunden haben Beschwerde eingereicht doch die Argumentation der Schlichter ist mehr als verwunderlich.

Ende letzten Jahres wurde hier berichtet über Kunden deren alte Bausparverträge von der BHW Bausparkasse überraschend gekündigt und das Guthaben ausgezahlt worden ist. Da diese alten Bausparverträge bis zu 5 Prozent Sparzinsen hatten, wollten einige Kunden diesen guten Zinssatz auch behalten und haben dieser Kündigung widersprochen oder bei der Ombudsfrau Beschwerde eingelegt, denn die Kündigung dieser Bausparverträge wurden wohl ausschließlich wegen des hohen Sparzinses ausgesprochen.

Unterstützung in der Branche für diese Vorgehensweise Wie in der Faz zu lesen ist gibt es allerdings in der Branche Unterstützung für diese Vorgehensweise und inzwischen sind Schlichtersprüche durch Ombudsleute ergangen, die in die Richtung gehen dass die eingereichten Beschwerden zurückgewiesen werden. Die Begründung der Schlichter ist schwer oder auch überhaupt nicht nachvollziehbar, denn laut deren Einschätzung handelt es sich bei einem Bausparvertrag um einen gegenseitigen Darlehensvertrag. Dabei der die Bausparkasse und der Bausparer die Rolle als Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer tauschen.

Beschwerden könnten zurückgewiesen werden Diese Einschätzung der Schlichter dürfte den meisten Experten bisher unbekannt gewesen sein, denn während der Sparphase soll demnach der Kunde der Darlehensgeber an die Bausparkasse sein. Nach der Zuteilung des Bausparvertrages werden die Rollen getauscht und der Kunde wird Darlehensnehmer. Da ein Darlehensvertrag grundsätzlich von beiden Parteien gekündigt werden kann ohne dass dafür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen, werden wohl die Beschwerden von den Ombudsleuten zurückgewiesen. Wie in der Faz weiter zu lesen ist, hat der Bremer Rechtsanwalt Eberhard Ahr diese Argumentation als *einigermaßen abenteuerlich* bezeichnet und sieht die Einschätzung eine Ansparphase bei einem Bausparvertrag als Darlehen zu bezeichnen als nicht haltbar bei einer gerichtlichen Überprüfung.