Baufinanzierungskredit – Bank verkauft meinen Kredit
Wer heute ein Haus baut, bezahlt meist über einen Baufinanzierungskredit bei einer Bank des Vertrauens. Was aber, wenn die Bank das Darlehen weiterverkauft? Dann regiert bei den Kreditnehmern schnell die Angst. Ohne Grund, wenn man sich an die Regeln hält. Denn der Bundesgerichtshof schützt den Kreditnehmer.
Wer schon einen Sohn gezeugt und einen Baum gepflanzt hat, dem fehlt nur noch das Haus zum Glück. Tatsächlich bestimmt der Grundsatz Kind, Baum, Haus auch heute oft noch – oder wieder – dass klassische Männerleben. Vielleicht darf der Sohn auch eine Tochter sein, statt Apfelbaum geht auch die Himbeerhecke und das Haus kann ruhig mit anderen in einer Reihe stehen, aber Eigentum sollts schon sein. Ob bar aus der Tasche oder über eine Baufinanzierung spielt bei der Ehrenhaftigkeit der Bezahlung auch keine Rolle. Im Gegenteil, die Baufinanzierung ist eigentlich der übliche Weg.
Der Wunschkredit zum Traumhaus Also geht man nach Auswählen der Immobilie zur Bank des Vertrauens und bekommt – so Gott und der Bankmann wollen – den Wunschkredit zum Traumhaus. Und jetzt wirds spannend. Viele Jahre läuft alles ruhig. Man zahlt die Zinsen, dann die Raten, alles pünktlich und korrekt. Man fühlt sich sicher und wohl in den eigenen vier Wänden, in denen schon so manches Grillfest für Vergnügen sorgte. Da flattert einem plötzlich ein Schreiben ins Eigenheim, in dem einem mitgeteilt wird, dass die Bank oder Sparkasse den Kredit einfach an ein anderes Institut verkauft hat. Das ist üblich, rechtens und verunsichert den Bankkunden.
Wer nicht zahlt, dem bleibt nichts In der Tat ist es so, dass Banken und Sparkassen Darlehen verkaufen dürfen. Dazu gibt es zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtes von 2007. Wer sich nur Sorgen um die Daten macht, sei beruhigt. Wer pünktlich zahlt, weiß seine persönlichen Daten weiter sicher bei der Ursprungsbank verwahrt. Nur der säumige Kreditnehmer wird an die Käuferbank verraten. Grundsätzlich gilt für alle Betroffenen, wer seine Pflichten, nämlich die pünktliche Zahlung der Kreditraten, erfüllt, hat nichts zu befürchten durch den Darlehensverkauf. Deshalb gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht. Denn für den Baukreditnehmer ändert sich durch den Verkauf nichts. Pflichten und Rechte bleiben die gleichen und auch der Darlehenskäufer muss sich an alle vorab vereinbarten Vertragsrechte und -pflichten halten. Wer dagegen die Rückzahlung des Darlehens nicht mehr gewährleisten kann, läuft Gefahr, dass der neue “Krediteigner” versuchen wird, das finanzierte Häusle zu vollstrecken und somit sein Geld zurückzuholen.
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