Basistarif private Krankenversicherung
Die Gesundheitsreform ist noch nicht beschlossen und nun kommt auch noch die Bafin mit rechtlichen Bedenken
Die Bafin (Finanzdienstleistungsaufsicht) sieht aufgrund des Basistarif, der im Rahmen der Gesundheitsreform bei den privaten Krankenversicherungen eingeführt werden soll, rechtliche Bedenken, die mit dem Europarecht nicht vereinbar seien.
Genau geht es darum, dass den privaten Versicherern vorgeschrieben werden soll, welchen Leistungsumfang der Basistarif
haben muss.
Der Basistarif soll ja dem gesetzlichen Tarif ähneln.
Nun kommen auch noch die rechtlichen Bedenken der Bafin zu allen anderen Kritikern der Gesundheitsreform dazu.
Ich werde gespannt verfolgen, ob die Gesundheitsreform überhaupt kommt und wenn, welche Änderungen noch vorgenommen werden.
Ein starker Widerstand weht schon jetzt Ulla Schmidt entgegen.
Geschrieben in Krankenversicherung.
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