Basistarif Private Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2009 gibt es in der Privaten Krankenversicherung den Basistarif.
Im Zuge der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung private Versicherer verpflichtet, einen Basistarif in der Privaten Krankenversicherung anzubieten. Ziel dabei ist, dass durch den Tarif Nicht-Versicherte der Versicherungspflicht nachkommen. Mit der Versicherungspflicht soll sichergestellt werden, dass alle Personen in Deutschland krankenversichert sind. Personen ohne Versicherungsschutz soll es ermöglicht werden, in die zuletzt bestehende Versicherung zurückzukehren.
Basistarif entspricht Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Alle privaten Krankenversicherer sind verpflichtet, einen Tarif anzubieten, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dadurch erleichtert worden, aber auch innerhalb eines Versicherungsunternehmens kann man in den Basistarif wechseln. Versicherte, die erstmals ab 01.01.2009 in der Privaten Krankenversicherung versichert sind, können beim Wechsel des Versicherers ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Kunden, die bereits vorher privat versichert waren, gelten bezüglich der Altersrückstellungen andere Regelungen.
Höchstbeitragsgrenze festgelegt
Die Beiträge für den Basistarif dürfen nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das entscheidende Datum ist der 01. Januar des Vorjahres.
Ablehnung nicht möglich
Sind die Voraussetzung zum Zugang in eine private Krankenversicherung gegeben, darf die Versicherungsgesellschaft den Antragsteller nicht ablehnen. Dabei dürfen keine Risikoaufschläge erhoben werden und keine Leistungssauschlüsse bestimmt werden. Gesundheitsfragen können trotz dessen seitens des Versicherungsunternehmens gestellt werden. Wer einigermaßen gesund ist, sollte es vermeiden sich im Basistarif zu versichern, da der Tarif für die Leistungen die geboten werden viel zu teuer ist.
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