Autoversicherung kündigen verschiedene Möglichkeiten Sonderkündigungsrecht
Es gibt verschiedene Möglichkeiten seine Autoversicherung zu kündigen, wobei die gängigste ist, die Versicherung fristgemäß zum 30.11.2007 zu kündigen. Allerdings gibt es auch aus anderen Gründen manchmal ein Sonderkündigungsrecht.
Jedes Jahr wechseln sehr viele Autofahrer ihre Autoversicherung, meistens weil sie für die KFZ Versicherung dann auch um einiges weniger bezahlen.
Der Wechsel zu einer anderen Autoversicherung ist in der Regel ganz einfach.
Die Kündigung muss bis zum 30.11.2007 bei der bestehende Versicherungsgesellschaft eingegangen sein mit dem Hinweis die Autoversicherung zum Ende des Jahres zu kündigen.
Entweder hat der Kunde dann schon eine neue Versicherung oder er hat dann im Dezember Zeit sich darum zu kümmern, allerdings sollte dann auch spätestens bis Ende des Jahres 2007 eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle vorliegen.
Ist der Termin zum 30.11.2007 aus irgendwelchen Gründen verpasst worden, ist der Versicherte in der Regel noch ein weiteres Jahr an die Versicherung gebunden, außer die Versicherung erhöht die Beiträge ohne die Leistungen zu verbessern.
Der Kunde bekommt die Mitteilung einer Beitragserhöhung in der Autoversicherung meist erst nach dem offiziellen Kündigungstermin ( 30.11.2007 ). Nach Eingang der Beitragserhöhung hat der Versicherte einen Monat Zeit die Autoversicherung zu kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es auch bei der Regulierung eines Schadens, der ohne Einwilligung des Versicherten bezahlt wird unabhängig von der Höhe des Schadens. Wobei dies eher nicht ratsam ist, denn die Versicherung hat Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag und so hat der Versicherte meist einen Nachteil.
Wird das Auto gewechselt, sprich das alte wird abgemeldet, kann der Kunde sich auch eine neue Versicherung suchen.