Auto Wertminderung nach Unfall

Nach einem Unfall, der nicht selbstverschuldet wurde, kommt oft die Frage auf nach der Wertminderung des Fahrzeugs., wobei nicht bei jedem Auto automatisch eine Wertminderung bezahlt wird.

Es ist ärgerlich hat man ein recht neues Auto, was unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurde. Auch wenn es in einer KFZ Werkstatt ordnungsgemäß und fachgerecht repariert worden ist, wird der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall weniger. Die so bezeichnete Wertminderung ist zum einen die technische Wertminderung und zum anderen die merkantile Wertminderung. Bei der technischen Wertminderung sind Spuren der Reparatur oder Restschäden noch danach vorhanden, bei der merkantilen Wertminderung ist zwar das Auto vollständig wieder hergestellt aber es können später noch Mängel aus dem Unfall bemerkbar sein was sich auch im Kaufpreis dann zeigt. Einen Unfallschaden sollte man deshalb beim Verkauf auch nie verschweigen und im Kaufvertrag festhalten. Eine Wertminderung sollte bei einem Unfallschaden auch im Sachverständigengutachten festgehalten werden, wobei es unter bestimmten Umständen es keine Wertminderung gibt. Bei einem Kilometerstand von mehr als 100.000 Kilometer wird ein Fahrzeug als abgenutzt angesehen und eine Wertminderung kommt in der Regel nicht mehr in Frage. Auch bei Fahrzeugen deren Alter mehr als 5 Jahre ist, hat in der Regel auch keinen Anspruch mehr auf Wertminderung ebenso wird auch bei dem so genannten Einfachschaden meist keine Wertminderung von der Versicherung bezahlt.

2 Responses to Auto Wertminderung nach Unfall

  1. Dieter schrieb:

    Mein Auto ist 2 jahre alt.
    Hatte einen unverschuldeten Unfall.
    Wiederbeschaffungswert 11800 Euro
    Der schaden beläuft sich auf 6000Euro
    Die Autowerkstatt will mir 8500 Euro nach wiederherstellung zahlen , was ist mit der differenz zu den 11800Euro ???

  2. Norbert Hilpüsch schrieb:

    Wertminderung.
    Mein Fahrzeug 6 Mon. alt/ Fahrleistung 4100Km
    Ich hatte einen nichtverschulteter Unfall die Schadenshöhe ca.3000€.Gutachten wurde erstellt (Wertminderung-750€)Vers.gegner erkent nur 600€an weil Reparatur nur Neuteile erset hat. Das sei eine Wertverbesserung ?

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