Ausländer mit Versicherungszeiten und Rentenanspruch in Deutschland

Ausländer gehen oft wieder in ihr Heimatland zurück, dabei haben sie sich je nach Versicherungszeiten auch oft einen Rentenanspruch erarbeitet der unter Umständen mit den Ansprüchen aus dem Heimatland des ausländischen Mitbürgers zusammengefasst werden kann, wenn das Heimatland in der EU ist oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat.

Durch langjährige Arbeit in Deutschland haben sich viele Ausländer auch einen Rentenanspruch erworben. Wenn Deutschland mit dem Heimatland des Ausländers ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder ist das Heimatland ein Mitgliedstaat der EU, können die Versicherungszeiten aus Deutschland und aus dem Heimatland des ausländischen Mitbürgers, zusammengefasst werden.

Bezahlt nach nationalen Vorschriften Allerdings zählen dabei doppelt belegte Zeiträume nur einmal. Je nach Heimatland des Ausländers wird die Rente nach den nationalen Vorschriften bezahlt. Ist das Heimatland des ausländischen Mitbürgers nicht in der EU und besteht auch kein Sozialversicherungsabkommen können in der Regel die deutschen Versicherungszeiten dort nicht berücksichtigt werden. Dazu sollte er sich dann bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger in seinem Heimatland informieren.

Rente kann auch ins Ausland überwiesen werden Wenn allein aus den Versicherungszeiten in Deutschland ein Rentenanspruch besteht, wird die Rente dann auch ins Ausland überwiesen. Wenn Ausländer in ihr Heimatland zurückkehren möchten können sie sich an die gesetzliche Rentenversicherung wenden. Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung beraten sie kostenlos.

Beratungsstellen in ihrer Umgebung finden sie unter diesem Link indem sie einfach die Postleitzahl oder ihren Wohnort eingeben.


Eine Antwort zu "Ausländer mit Versicherungszeiten und Rentenanspruch in Deutschland"

  1. Artur Jander schrieb:

    Habe eine Frage!Vor dem EU beitritt Bulgariens,konnten sich Gastarbeiter in Deutschland,nach einer bestimmten Zeit die Eingezahlten Rentenbeitraege Auszahlen lassen?Wenn ich richtig gelesen habe,ist dieses nun nicht mehr Moeglich,sondern die eingzahlten Beitraege werden hier bei Erreichen des rentenalters mit verrechnet!Ist das richtig so?Ich danke im voraus fuer Ihre Antwort.
    Hochachtungsvoll
    Artur Jander

  2. safet schrieb:

    ich habe nun etwa 20 monate renten versicherung bezalt ,damit bekomt man nicht welcher rente,das wegen frage ich kan ich das geld zuruck fordern.ich hofe bekome ich eine antwort weil ich weises nicht wie gesezt sagt.danke