Argentinien Anleihen vor 2002
Hoffnung durch das Bundesverfassungsgericht für Anleger von Argentinien Anleihen vor dem Jahr 2002.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ansprüche aus den Argentinien Anleihen vor dem Jahr 2002 als rechtsmäßig bestätigt. (Az. 2BvM 1-5/03 1/06 2/06). Hintergrund ist die Bankrotterklärung von Argentinien im Jahr 2002 und Argentinien sich für zahlungsunfähig erklärte. Damit wurden auch die Argentinien Anleihen nicht mehr bedient.
Um an das Geld plus Zinsen überhaupt ranzukommen, braucht der Besitzer von Argentinien Anleihen aber einen vollstreckbaren Titel, denn nur dann sind die Ansprüche verbrieft. Dies kann jeder beim Amtsgericht beantragen, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Alles was darüber liegt kann allerdings nur über einen Anwalt gemacht werden. Wer das Umschuldungsangebot aus dem Jahr 2005 angenommen hat, kann seine Ansprüche nicht mehr geltend machen.
Für alle anderen laufen Fristen, ende des Jahres 2006 lief die Frist aus für die Anleihen, die 2002 fällig waren. Anscheinend haben viele Banken die Ansprüche pauschal geltend gemacht und für alle eine Fristverlängerung bis Ende 2008 erreicht. Für die Rückzahlung der Anleihen laufen die Fristen erst ab 2012 aus.
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