Arbeitsplatz gekündigt – Rechtsschutzversicherung wichtig und notwendig

Bei einer Kündigung vom Arbeitsplatz ist eine Rechtsschutzversicherung mit dem Arbeitsplatzrechtsschutz wichtig und notwendig.

Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Schutz gegen den Verlust des Arbeitsplatzes ein ganz wichtiger Faktor. Der Arbeitsrechtsschutz kann nur zusammen mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden, und ist nicht alleine versicherbar.

Prozess gegen den Arbeitgeber ist teuer Wird man von seinem Arbeitgeber gekündigt und will man gegen diese Kündigung gerichtlich vorgehen, kann es ganz schön teuer werden. Im Jahr 2004 wurde eine neue Reform der Gebührenordnung für Rechtsanwälte eingeführt und diese Reform machte den Prozess gegen den Arbeitgeber deutlich teurer. Der Arbeitsrechtsschutz hilft aber nicht nur bei Kündigung sondern auch gegen sonstige Dinge die am Arbeitsplatz vorfallen können, wie beispielsweise eine Abmahnung oder eine Versetzung mit der man nicht einverstanden ist.

Keine rückwirkende Deckung
Nach den Berechnungen des GDV kostet jeder fünfte Arbeitsrechtsschutzfall mehr als 2.000 Euro. Aber wer noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, um diese Kosten nicht selber tragen zu müssen, der sollte wissen dass für schon bestehende Fälle die Rechtsschutzversicherung keine Deckung übernimmt. Wer sich unsicher ist, sollte seinen Fall vorab der Rechtsschutzversicherung selbst schildern oder aber sich vom Vermittler die Deckungszusage bestätigen lassen.

Vorversicherung ohne Wartezeit Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat so oder so eine Wartezeit von 3 Monaten für den Bereich des Arbeitsrechtsschutz. Diese Wartezeit entfällt in der Regel wenn eine Vorversicherung bestanden hat und die neue Rechtsschutzversicherung direkt anschließend beginnt.