Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Pflegepersonen soll erschwert werden
Seit einigen Monaten ist es erst möglich für Selbstständige und [...]
Seit einigen Monaten ist es erst möglich für Selbstständige und Pflegepersonen eine freiwillige Arbeitslosenversicherung zu machen. Allerdings gab es da auch heftige Kritik, da dies Gesetz zum Missbrauch einlade.
Vor allem gut Ausgebildete können mit relativ niedrigen Beiträge hohe Ansprüche erwerben.
Die Bundesregierung will nun im Schnellverfahren Änderungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Pflegepersonen durch den Bundestag bringen.
Nur noch die Selbstständige und Pflegepersonen, die nach dem 31.12.2003 ihre Tätigkeit aufgenommen haben sollen sich freiwillig versichern können.
Dies soll nun heute in der dritten Lesung vom Parlament verabschiedet werden.
Für die betroffenen Personen hätte dies Gesetz zur Folge, dass sie Ihren Antrag noch vor der dritten Lesung heute abgegeben haben müssen, da dies Gesetz rückwirkend in Kraft treten soll, also am Tag vor der letzten Lesung.
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