Arbeitslosengeld II auch für Selbstständige
Wenn man sich für die berufliche Selbständigkeit entscheidet, entfällt die Sozialversicherungspflicht und somit auch die staatlichen Leistungen, wie zum Beispiel Renten- und Arbeitslosenversicherung. Reichen die Einkünfte zum Leben jedoch nicht aus, so gibt es das Arbeitslosengeld II auch für Selbständige.
Verfügt man als Selbständiger über ein zu geringes Einkommen, hat man trotz der Selbständigkeit Anspruch auf eine staatliche Unterstützung wie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Selbständigkeit als Chance Nicht nur der Traum einen Berufswunsch Wirklichkeit werden zu lassen und dies mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun führt in die Selbständigkeit. Auch viele Arbeitslose, die schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, erhoffen sich durch den Schritt in die Selbständigkeit einen Schritt in eine finanziell bessere Zukunft. Doch was kann man tun, wenn das neue Geschäft nicht so hohe Gewinne erzielt, wie man es sich gewünscht hat und das Geld einfach nicht zum Leben reicht?
Keine Sozialversicherungspflicht birgt auch Gefahren Nicht nur von der Krankenkassenpflicht sind Selbständige befreit und können wählen, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein wollen. Auch von den Sozialversicherungsbeiträgen besteht eine Befreiung, was erstmal wie eine große Entlastung aussieht. Jedoch muss man dann auch privat für das Alter vorsorgen und nicht nur die staatliche Rentenversicherung fällt weg, denn auch im Falle der Arbeitslosigkeit besteht kein Anspruch mehr auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Grundsätzlich ist daher nur bei Wegfall der Selbständigkeit oder auch bei Fortführung mit geringen Einkünften der Antrag auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV möglich.
Geld auf Antrag Um wenigstens den Lebensunterhalt zu sichern und zumindest entsprechend den Hartz IV-Sätzen die Grundabsicherung zu erhalten, muss man einen Antrag stellen. Hierfür ist es notwendig seine Finanzen offen zu legen um darzustellen, dass man tatsächlich auf die staatliche Unterstützung angewiesen ist und Anspruch darauf hat. Diese Unterstützung kann einem helfen, wenn es mit der Selbständigkeit gar nicht klappt oder aber bis man von alleine finanziell über die Runden kommt.
- weitere Informationen für Sie: