Arbeitslos was nun – Arbeitsplatz verloren

Wird der Arbeitsplatz verloren muss man gewisse Fristen einhalten ansonsten ist man eventuell arbeitslos bekommt aber kein Arbeitslosengeld.

Vielen Menschen die ihren Arbeitsplatz verloren haben, machen zum ersten mal die Bekanntschaft mit der Agentur für Arbeit und müssen dann feststellen wer arbeitslos wird muss sich an strenge Regeln halten und muss auch Fristen und Meldezeiten einhalten.

Regeln einhalten Wer sich nicht an die Regeln hält muss eventuell befürchten dass er kein Arbeitslosengeld bekommt, zumindest für eine gewisse Zeit. Im Arbeitsamt gibt es ein Merkblatt für Arbeitslose dass man genau durchlesen sollte um Fehler zu vermeiden.

Sperrfrist bis zu 3 Monate Wer seinen Arbeitsplatz verliert muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dabei sollte man sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter genau darüber informieren, welche Regeln und Fristen einzuhalten sind, damit man keine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld bekommt. Bis zu 3 Monate können solche Sperrfristen andauern. Ein Grund für eine Sperrfrist könnte zum Beispiel die Ablehnung einer Arbeit sein aber auch die Ablehnung einer Trainingsmaßnahme oder der Abbruch einer Trainingsmaßnahme können dazu führen das man das Arbeitslosengeld eine Zeitlang gestrichen bekommt.

Antrag auf Arbeitslosengeld Für den Antrag auf Arbeitslosengeld braucht man den Personalausweis, die Lohnsteuerkarte, einen Beitragsnachweis, die Kündigung des Vertrages und auch einen Nachweis was man verdient hat. Hat man als Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber muss man sich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender melden . Geht der Vertrag über eine längere Laufzeit muss sich der Arbeitnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages beim Sachbearbeiter als arbeitssuchend melden.