Arbeitslos – Beiträge zur Rentenversicherung
Auch wenn man arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I oder sogar Arbeitslosengeld II bezieht erwirbt man Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Öfters gibt es Fragen über die Beiträge zur Rentenversicherung wenn man arbeitslos wird oder sogar Hartz IV Bezieher ist.
Selbst in Zeiten wo man arbeitslos ist werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt, wie auf der Webseite des Deutschen Rentenversicherung Bundes nachzulesen ist.
Wer arbeitslos wird bekommt Arbeitslosengeld I, die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann 80 Prozent der bisher gezahlten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ist jemand 1 Jahr arbeitslos erwirbt er als Durchschnittsverdiener (30.879 Euro im Jahr) momentan einen monatlichen Rentenanspruch circa 21,25 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es nur 18,67. Auf der Webseite ist weiter nachzulesen dass man bei vollem Verdienst rund 26,56 Euro im Jahr Rentenanspruch erwirbt in den alten Bundesländern, in den neuen sind es rund 23,34 Euro im Jahr.
Das ALG I kann höchstens 24 Monate lang bezogen werden. Wer länger arbeitslos ist bekommt dann irgendwann ALG II. Bei Bezug von ALG II wird in die gesetzliche Rentenversicherung ein einheitlicher Beitrag von 40,80 Euro im Monat bezahlt. Dadurch erhöht sich der Rentenanspruch in den alten und neuen Bundesländern um 2,17 Euro pro Jahr in dem ALG II bezogen wird.
- weitere Informationen für Sie:
Natürlich hat man, auch bei Arbeitslosigkeit, einen An-
spruch auf die gesetzliche Rente.
Aber diese wird sehr niedrig ausfallen und somit ist die Altersarmut vorprogrammiert.
Denn die Bundesregierung hat die Rentenbeiträge,
für Langzeitarbeitslose, auf 40,80 Euro pro Monat
gesenkt. Und dieses ist, meiner Meinung nach, falsch.