Altersvorsorge – Direktversicherung verständliche Erklärung

Die Direktversicherung ist für Arbeitnehmer eine problemlose Möglichkeit der Altersvorsorge und ist während des Ansparens steuerfrei. Die Variante ist für jeden Arbeitnehmer nutzbar und sichert ein finanzielles Polster im Ruhestand. Dazu eine einfache und verständliche Erklärung der Direktversicherung.

Es gibt viele Möglichkeiten sich um eine Altersvorsorge zu kümmern, ein recht einfaches Modell hierzu bietet die Direktversicherung in Form einer betrieblichen Altersversorgung, womit man sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand sichern kann. Jeder Arbeitnehmer kann sich über diese Variante bei seinem Arbeitgeber oder auch zum Beispiel unverbindlich bei einem Altersvorsorge-Experten über die für ihn am besten geeignete Variante informieren. Wie funktioniert die Direktversicherung denn nun? Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers werden durch Gehaltsumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers angespart. Der große Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer auf diese Beiträge keine Steuern zahlen muss.

Steuer- und sozialabgabenfrei Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag steuer- und sozialabgabenfrei. Durch das Bundeskabinett wurde am 8. August 2007 die Fortsetzung der so genannten Entgeltumwandlung beschlossen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer auch nach 2008 keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zur Betriebsrente zahlen müssen. Der Bundestag hat Mitte November 2007 offiziell diese Verlängerung abgesegnet, so dass diese Einzahlungen weiterhin sozialabgabenfrei geleistet werden können.

Beiträge für die Krankenkasse werden fällig Kommt die Direktversicherung jedoch zur Auszahlung, so sind Sozialbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Diese Verpflichtung wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen wurden. Hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wird die Gesamtsumme aus der Auszahlung einer Direktversicherung auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt. Vor dem Jahr 2004 mussten bei Ablauf einer Direktversicherung nur dann Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung gezahlt werden, wenn die Direktversicherung auch tatsächlich als Rente ausbezahlt wurde. Eine Beitragspflicht entfiel, wenn die Leistung von Anfang an als einmalige Kapitalleistung zur Auszahlung gebracht wurde.