Altersteilzeit Förderung nur noch bis Ende 2009
Der Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit von 20 Prozent zur Altersteilzeit fällt Ende 2009 weg.
Der gleitende Übergang in den Ruhestand ist vielen als Altersteilzeit bekannt und wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, allerdings läuft die Förderung nur noch bis Ende des Jahres 2009.
Nur wer bis spätestens 31.12.2009 seine Altersteilzeit begonnen hat, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit den Zuschuss zum Gehalt. Dabei bezahlt die Bundesagentur für Arbeit 20 Prozent vom früheren Gehalt. Zusammen mit einer 50 Prozent Arbeitsstelle kommen so trotzdem 70 Prozent des letzten Gehalts zusammen.
Diese Förderung der Bundesagentur für Arbeit ist nur dann möglich, wenn der frei gewordene Arbeitsplatz dann mit einem Mitarbeiter besetzt wird, der seine Ausbildung beendet hat oder mit einem Arbeitslosen. In einigen Tarifverträgen ist vereinbart dass es mehr als 70 Prozent des früheren Gehalts gibt, dies muss allerdings der Arbeitgeber tragen. Wenn es dann im Jahr 2010 keine Aufstockung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt, muss der Arbeitgeber dies alles selbst bezahlen, dies macht die Altersteilzeit für den Arbeitgeber weitaus unattraktiver.
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