Altersrente und Renteneintrittsalter für Behinderte
Behinderte und das renteneintrittsalter
Für Behinderte Menschen ist das Renteneintrittsalter bei Vollendung des 60. Lebensjahres.
Folgende Vorraussetzungen gelten für den Renteneintritt:
1.) Bei Beginn der Altersrente muss die Schwerbehinderung anerkannt sein.
2.) (Schwerbehinderte Menschen sind Personen deren Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt.)
3.) Die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein.
4.) Um die volle Rente zu erhalten, darf nicht mehr als 345,– Euro hinzuverdient werden.
5.) Wer die Grenze von 345,– Euro überschreitet, kann eine Teilrente zu beziehen.
Seit dem Jahr 2001 wird das Renteneintrittsalter für Behinderte, die nach dem 31.12.1940 geboren wurden, schrittweise monatlich auf die Vollendung des 63. Lebensjahres angehoben.
Wird die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen, wird 0,3 % pro Monat von der Rente abgezogen.
Beispiel:
Die normale Altersrente beträgt 1000,– Euro. Sie gehen 36 Monate früher mit 60 Jahren in Rente, dann erhalten sie nur 1000,–Euro minus 10,8 Prozent (36 Monate mal 0,3), also beträgt die Rente nur 892,–Euro.
Sollten auch bei Behinderten Menschen Änderungen beim Renteneintrittsalter vorgenommen werden, lesen Sie dass hier.
Bei Arbeitslosen oder Behinderten gibt es eine Vielzahl zusätzlicher Regelungen zum Renteneintrittsalter und Mindestbeitragszeit.
Im Einzelfall fragen Sie bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträger nach.
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hallo ich arbeite zeit 40jahre möchte mit 57 in rente gehen ich habe eine behinderung von 100% GEHT DAS
Kann mir mal einer erklären wer diesen unsozialen Schwachsinn zu verantworten hat. Bei den gesunden Menschen wird das Rentenalter nur um 2 Jahre angehoben und bei gestressten Behinderten wird das Alter um bis zu 5 Jahre angehoben. Ich glaube, das die jenigen die dies zu Verantworten haben, noch niemals in Ihrem Leben eine gesundheitliche Einschränkung gehabt haben.
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