Alterseinkuenftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz ist am 01.01.2005 in Kraft getreten
Am 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Die ganz einfache Erklärung und wohl der Kernpunkt des Alterseinkuenftegesetz ist der Wechsel in die nachgelagerte Besteuerung für Rentenauszahlungen.
Zug um Zug Zug um Zug werden die Beiträge die man zur Rentenversicherung bezahlt von der Steuer befreit. Es beginnt im Jahr 2005 mit 60 % und geht bis ins Jahr 2025, dort sind dann die Beiträge zu 100% von der Steuer befreit. Beiträge zur Rentenversicherung sind sogenannte Vorsorgeaufwendungen, darunter fallen zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung.
Renten werden besteuert Im Gegenzug dazu werden bestehende Renten ab 2005 schon mit 50% besteuert, dies bedeutet bei einer Rentenzahlung von 15.000 Euro jährlich sind davon 7500,–
steuerpflichtig. Dies fällt allerdings unter den Freibetrag und ist somit wieder von der Steuer befreit.
Viele Renten bleiben steuerfrei Die Freibeträge sind 18.900 Euro für Alleinstehende und 37.800 Euro für Ehepaare, deshalb wird die Mehrzahl der bestehenden Renten steuerfrei bleiben. Anders sieht es bei den Menschen aus die ab 2005 in Rente gehen, da steigt die Besteuerung Ihrer Renten bis ins Jahr 2040 auf 100% Beim Alterseinkuenftegesetz kommt eine komplizierte Mischung aus Rentenrecht und Steuergesetz zusammen. Es hat das Ziel schrittweise auch die Renten von Arbeitern und Angestellten zu besteuern.
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