Alleinerziehende und ihr Recht auf Elterngeld

Ob unverschuldet, absichtlich oder frisch getrennt: Alleinerziehende haben es in unserer Gesellschaft schwerer. Beim Elterngeld sollen sie jetzt mehr Rechte haben.

Sie ist Anfang 40 und hat sich immer schon Kinder gewünscht. Mit ihrem Mann hats nicht geklappt. Und dann wurde sie ungewollt – von einem Freund – schwanger. Der war entsetzt und rannte davon. Das Mädchen kam gesund und unehelich auf die Welt. Und die Mutter war auf den Geschmack gekommen. Bis zu ihrem 45. Geburtstag folgten noch zwei weitere Kinder. Alle wohlauf und vaterlos. Heute ist der Nachwuchs zwischen 2 und 6 Jahre alt. Sie sind gut erzogen, gehen zur Kita und haben eine berufstätige Mutter, die vollkommen ausgeglichen durchs Leben geht.

Elternzeit nicht zu knapp Erstaunlich, möchte man meinen. Kommen doch viele Nur-Hausfrauen schon mit ihrem kleinen Alltag kaum zurecht. Tja, aber unsere Mutter aus dem oben genannten Beispiel ist zwar alleine und arbeitet gerade mal 25 Prozent. Aber finanziell betrachtet geht es ihr eigentlich ganz gut. Sie bekommt Wohngeld, ergänzendes Hartz 4, Bildungsgutscheine und Ferienpässe für ihre Kinder, ermäßigte Straßenbahnkarten und ihre Wohnung hat ihr die Stadt vermittelt. Achja, selbstverständlich hat sie Elternzeit mit Elterngeld genommen und nicht zu knapp. Denn im Gegensatz zu verheirateten Paaren, die sich die Elternzeit teilen müsse, können Alleinerziehende den vollen Zahlungszeitraum ausschöpfen.

Geld trotz AlG 2
Elterngeld wird für 14 Monate bezahlt und liegt mit einer Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens exakt bei der Auszahlungshöhe vom Arbeitslosengeld (nicht verwechseln mit Hartz 4). Der Maximalbezug beträgt 1.800 Euro, der Minimalauszahlungsbetrag bei 300.- Euro. Nun hat unsere Alleinerziehende aus dem Beispiel natürlich nur einen Geringstverdienst und erhält deshalb wie alle Geringstverdiener den Minimalauszahlungsbetrag von 300 Euro. Da sie aber Vater und Mutter zu gleichen Teilen stellt und das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bekommt sie das Elterngeld für die vollen 14 Monate bewilligt. Weiterhin gut für Alleinerziehende und Hartz-4-Empfänger – und dazu gehören in unserer Gesellschaft nun leider viele Alleinerziehende – ist, dass das Mindestelterngeld von 300 Euro zusätzlich zu allen weiteren Transferleistungen wie eben Hartz-4 gezahlt wird. Sowird es z. B. auch nicht zum Einkommen gerechnet, wenn es um die Bewilligung und Rückzahlung von Leistungen wie Prozesskostenbeihilfe und ähnliches geht.