Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze – Rückblick höher als im Vorjahr
Update Oktober 2011: Die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2012 Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze sind bekannt, in der Regel ändert suich da nichts mehr. Hier findet man die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze und einen Rückblick über einige Jahre, dabei sieht man dass die Grenze immer höher als im Vorjahr ist, außer im Jahr 2011 in dem zum ersten mal die Grenzen gesunken sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für viele Menschen verbunden mit der Krankenversicherung, seit dem Jahr 2003 sind die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze getrennt zu betrachten, nachfolgend eine Übersicht beider Rechengrößen und der Rückblick einige Jahre. Im Jahr 2011 ist die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze zum ersten Mal gesunken, im Jahr 2012 wird die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze wieder steigen, wie die vorläufigen Zahlen zeigen.
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze Rückblick der Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest was der Arbeitnehmer höchstens in seine Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen muss. Wer über diesem Einkommen verdient muss dafür keine Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Diese Grenze nicht mit der wichtigen für die private Krankenversicherung verwechseln.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze:
Beitragsbemessungsgrenze 2012 ist 3.825,– Euro Monat oder 45.900 Euro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 2011 ist 3.712,50 Euro Monat oder 44.550 Euro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 2010 ist 3.750,– Euro Monat oder 45.000 Euro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 2009 ist 3.675,– Euro Monat oder 44.100 Euro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 2008 ist 3.600,– Euro Monat oder 43.200 Euro Jahr
Beitragsbemessungsgrenze 2007 ist 3.562,50 Euro Monat oder 42.750 Euro Jahr
Versicherungspflichtgrenze der Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012
Die Versicherungspflichtgrenze Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die wichtige Einkommensgrenze für Arbeitnehmer um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Aktuell muss diese Grenze nur noch 1 Jahre überschritten werden, diese Regelung gilt seit Anfang des Jahres 2011, zuvor musste man 3 Jahre hintereinander die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze:
Versicherungspflichtgrenze 2012 ist 4.237,50 Euro Monat oder 50.850 Euro Jahr
Versicherungspflichtgrenze 2011 ist 4.125,00 Euro Monat oder 49.500 Euro Jahr
Versicherungspflichtgrenze 2010 ist 4.162,50 Euro Monat oder 49.950 Euro Jahr
Versicherungspflichtgrenze 2009 ist 4.050,– Euro Monat oder 48.600 Euro Jahr
Versicherungspflichtgrenze 2008 ist 4.012,50 Euro Monat oder 48.150 Euro Jahr
Versicherungspflichtgrenze 2007 ist 3.975,– Euro Monat oder 47.700 Euro Jahr
Mehr als Beitrag und Leistung vergleichen Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, kann unten seine Daten mal eingeben und sieht dann einige Beiträge die möglich sind mit unterschiedlichen Leistungen. Danach kann man einen Fachberater vor Ort anfordern, was auch notwendig ist, denn es gibt vieles was nur ein Fachmann wissen kann wie zum Beispiel die Bilanzkennzahlen der Unternehmen, wenn man diese sich zusammen mit dem Fachberater anschaut, hat man schon sehr viel richtig gemacht.
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