Änderungen in der privaten Krankenversicherung Vollversicherungen

Die Einführung der Gesundheitsreform zum 1. April 2007 kommt näher und damit auch Änderungen in der privaten Krankenversicherung sowohl für Kunden als auch für Vermittler

Tritt die Gesundheitsreform in Kraft wird sich ab 1. April einiges ändern, auch im Bereich der Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung. Die Vermittler von einer privaten Krankenversicherung müssen dann beachten dass die Vollversicherung höchstens eine Selbstbeteiligung von 5000 Euro haben darf. Allerdings ist dies mit der Selbstbeteiligung noch recht schwammig interpretiert und niemand weiß ob einzelne Bestandteile des Vertrags in der privaten Krankenversicherung zu der Selbstbeteiligung gezählt werden. Ist zum Beispiel im Vertrag ein Hausarzttarif vereinbart und bei Besuch eines Facharztes nur 80 Prozent Erstattung ist noch nicht klar ob dies auch zu einer Selbstbeteiligung zählt. Unstrittig ist dass Kunden, die erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, 3 Jahre warten müssen bis sie in eine private Krankenversicherung wechseln können. Für wechselwillige bietet sich da ein Optionstarif an, der dem Kunden trotz einer eventuellen Krankheit innerhalb der Wechselfrist von 3 Jahren den Wechsel in eine Vollversicherung der privaten Krankenversicherung sichert. Ab dem 1. Juli 2007 müssen die Versicherungen in der privaten Krankenversicherung einen Standardtarif anbieten ohne eine Risikoprüfung. Dieser Vertrag geht automatisch zu Beginn 2009 in den Basistarif über. Solche Standardtarife kosten etwa zwischen 200 und 300 Euro, allerdings verweisen schon einige darauf dass der Basistarif erheblich teurer wird und sich in wohl an den Höchstbeitrag in der KGV orientiert. Für die Vermittler von privaten Krankenversicherungen dürfte allerdings der Basistarif alles andere als lukrativ werden. Wie ich vor kurzem bei einer großen deutschen Krankenversicherung erfuhr werden dafür nur sehr geringe Provisionen in Aussicht gestellt.

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