Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherungen wurde schon 2005 im Koalitionsvertrag vereinbart, nun wurde zumindest teilweise Änderungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung vorgenommen.
Schon vor Jahren wurde im Koalitionsvertrag vereinbart das die gesetzliche Unfallversicherung reformiert wird. Nun wurde beschlossen dass mehrere Berufsgenossenschaften zusammen gelegt werden.
Aus den bisher 23 Berufsgenossenschaften sollen nun 9 werden um den Zahlungsverkehr zu erleichtern und auch um Bürokratie abzubauen.
Eine Überprüfung der Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung sollte ebenso erfolgen, wurde aber nun erst mal verschoben.
Gerade an den Leistungen wollten die Arbeitgeber grundsätzlich Kürzungen um die Versicherung zu verbilligen, dafür sollte beispielsweise der Wegeunfall (Weg zur Arbeit und zurück) über die Krankenversicherungen abgesichert werden um die gesetzliche Unfallversicherung zu entlasten.
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