Abschlagsteuer Abgeltungssteuer
Es ist noch Zeit, doch das Thema Abgeltungssteuer bzw. Abschlagsteuer beschäftigt viele Anleger, denn von Zinsen oder Kursgewinne fast ein Drittel an das Finanzamt abzuführen gefällt niemand.
Die Abschlagsteuer bzw. Abgeltungssteuer wurde im Jahr 2009 eingeführt. Fakt ist, dass auf Zinsen und Kursgewinne seit 2009 die Abgeltungssteuer greift mit 25 Prozent. Rechnet man die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag dazu sind dies fast 28 Prozent, die direkt vom jeweiligen Institut an das Finanzamt abgeführt wird.
Fondsgebundene Lebensversicherungen Vorteile Alles was an Investmentfonds oder Aktien bis Ende 2008 gekauft wurde, bleibt steuerfrei, sofern es mindestens 1 Jahr im Depot war.
Danach ist es dann schon überlegenswert was zu tun ist. Zum einen haben die fondsgebundenen Lebensversicherungen wieder Vorteile, denn diese müssen nur mit dem hälftigen Ertrag versteuert werden, sofern sie 12 Jahre mindestens Laufzeit haben und erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt werden.
Ablaufleistung Prognose Nur Lebensversicherungen haben in letzter Zeit bei den Verbrauchern schon einiges an Seriosität verloren, denn so manche Prognosen der Versicherer bei der Ablaufleistung wurden in der Realität bei weitem nicht geschafft.
Geschlossene Fonds Dann gibt es auch noch die geschlossenen Fonds, die sich einiges von der Einführung der Abgeltungssteuer versprechen, die aber momentan nicht aggressiv werben. Ob dies eventuell daran liegt, dass sie vermeiden wollen, dass die Bundesregierung auch bei geschlossenen Fonds noch was ändert wie bei den Zertifikaten, ist nur eine Vermutung. Momentan scheinen sie nicht betroffen zu sein, wobei man sich über dieses Produkt schon eingehend informieren sollte, da es einige schwarze Schafe gibt. Und bei gewissen Investitionen ist auch ein Totalverlust möglich.
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