Abgeltungsteuer Sparerfreibetrag Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Die Einführung der Abgeltungsteuer wirft viele Fragen auf, deshalb hier ein Beispiel zu der Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aber auch zum Sparerfreibetrag der nächstes Jahr Sparerpauschbetrag genannt wird.
Ab nächstes Jahr also 2009 wird die Abgeltungsteuer eingeführt und alles was den Steuerfreibetrag überschreitet, für Ledige von 801 Euro und bei verheirateten von 1602 Euro, ist von der Abgeltungsteuer betroffen.
Liegt bei der Bank kein Sparerfreibetrag vor oder auch nur ein niedriger Freibetrag zieht die Bank auch die Abgeltungsteuer unter dem Freibetrag ab.
Der Sparerfreibetrag wird ab 2009 umbenannt und ist dann der Sparerpauschbetrag.
Dabei ist neu dass die Werbungskosten komplett über den Pauschbetragh abgedeckt sind.
Zusätzlich zu der Abgeltungsteuer zieht die Bank noch den Solidaritätszuschlag ab und überweist diesen an das Finanzamt.
Bei der Kirchensteuer muss der Anleger dies selbst entscheiden ob diese auch von der Bank abgeführt wird. Allerdings muss der Kunde dann auch in der Steuererklärung die Kapitalerträge und Spekulationsgewinne abrechnen.
Wird vom Kunden der Bank die Konfession genannt zieht diese zum Beispiel als Mitglied der evangelischen Kirche noch 9 Prozent Kirchensteuer von der Abgeltungsteuer ab.
Da man die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen kann, verringert sich dadurch dann die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf 24,44 Prozent.
Beispielsweise werden für Zinserträge von 1000 Euro dann 244,40 Euro Abgeltungsteuer plus 13,40 Euro Solidaritätszuschlag und 22,–Euro (9Prozent von 244,40) Kirchensteuer abgezogen also insgesamt dann 279,80 Euro was fast 28 Prozent sind.
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