Abgeltungssteuer mit Verlusten verrechnen
Das Gesetz zur Abgeltungssteuer soll noch ein wenig mehr verschärft werden um mehr Geld in die Kassen der Regierung zu bekommen. Bisher war geplant dass zum Beispiel der Verlust aus Aktien gegen andere Kapitalerträge, wie Zinseinnahmen, ferrechnet werden, was dann nicht mehr möglich sein soll.
Die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 sorgt schon jetzt für einigen Gesprächsstoff. Nun sollen nur noch Verluste aus Aktiengeschäften von der Abgeltungssteuer abziehbar sein.
Die Verrechnung zum Beispiel mit Zinseinnahmen sollen nicht mehr möglich sein.
Dies hat die ftd von Otto Berhardt (finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU) erfahren, wobei die Finanzpolitiker der SPD schon ihre Zustimmung signalisierten.
Es war eigentlich vorgesehen dass die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge erhoben wird und damit auch verrechnet werden kann.
Es können zwar heute auch keine Verluste aus Aktiengeschäften mit Zinseinnahmen verrechnet werden, dafür sind aber heute noch Gewinne steuerfrei, wenn der Investmentfond oder die Aktien ein Jahr im Depot liegen.
Diese Spekulationsfrist wird 2009 gestrichen und ab diesem Zeitpunkt gilt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.
Das Finanzamt will so etwa 425 Millionen Euro mehr im Jahr einnehmen, da die Unternehmenssteuerreform (Anfang 2008) insgesamt 750 bis 900 Millionen weniger in die Kasse spült.
Also bezahlen Anleger im Prinzip die Hälfte dieser Mindereinnahmen.
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