Einheitsbetrag Gesundheitsfonds – Zusatzbeitrag oder Ausschüttungen
Durch den Einheitsbetrag des Gesundheitsfonds können die Krankenkassen nur mit Leistung überzeugen aber auch ihren Mitgliedern Geld zurückzahlen oder einen Zusatzbeitrag verlangen.
Durch den einheitlichen Beitrag von 15,5 Prozent kann man diesen nicht mehr vergleichen aber Krankenkassen können nicht nur einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn ihnen das Geld aus dem Fonds nicht reicht, sondern sie können auch an ihre Versicherten Geld zurückzahlen.
Und dies haben schon tatsächlich 2 Krankenkassen angekündigt, die IKK Südwest Direkt will 100 Euro an ihre Versicherten ausschütten und die HKK immerhin noch 60 Euro.
Zudem rücken die Leistungen der Krankenkassen nun wieder mehr in den Vordergrund, ob es die Erreichbarkeit ist oder Zweigstellen in der Stadt oder eben einfach Leistungen die andere nicht haben.
Inzwischen gibt es auch für die gesetzliche Krankenversicherung einen Vergleichsrechner, der alle aktuellen Regelungen und Bestimmungen berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2009 für die gesetzlichen Krankenkassen gelten.
Der Vergleichsrechner hat schon jetzt die 100 größten gesetzlichen Krankenkassen mit etwa 700 Tarifen im Vergleich. Man kann davon ausgehen dass aktuell etwa 95 Prozent der Versicherten in diesen Krankenkassen versichert sind. Nach und nach werden die noch fehlenden kleineren Krankenkassen hinzugefügt.
Was kann der Vergleichsrechner:
- Leistungsvergleich (detailliert) aller Tarife
- Umfangreiche Suche
- Ermittlung aller Sparmöglichkeiten
- Übersichtliche Gliederung der Bereiche in Prävention, Leistung und Service
- weitere Informationen für Sie: