Tagesmütter Steuern und Krankenversicherung

Wann müssen Tagesmütter eine eigene Krankenversicherung abschließen und auch Info zu der Steuer.

Die steuerfreie Betriebskostenpauschale wird bei Tagesmütter auf 300 Euro monatlich pro Kind angehoben. Tagesmütter bis zu einem Gesamteinkommen von 355 Euro monatlich müssen sich nicht selber krankenversichern, sondern können über den Ehemann kostenlos mitversichert werden, wenn sie verheiratet sind.

Bei Betreuung von bis zu 5 Kindern gelten Tagesmütter als nebenberuflich selbstständig. Durch diesen Status bei einem Einkommen zwischen 355 und 828 Euro ergibt sich in den gesetzlichen Krankenversicherung ein monatlicher Beitrag von rund 120 Euro.

Dieser reduzierte Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird Tagesmütter zudem noch vom Jugendamt zur Hälfte erstattet werden.

Andere Änderungen 2009


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