Pendlerpauschale – hilft den Berufspendlern
Die alte Pendlerpauschale gilt vorerst weiter und hilft damit den Berufspendlern.
Berufspendler können im nächsten Jahr für Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsplatz 30 Cent von der Steuer absetzen und zwar ab dem ersten Kilometer.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu am 9.12.2008 ein Urteil zur Pendlerpauschale verkündet und dabei haben die Richter unmissverständlich festgestellt dass die Regelung der Regierung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
In ihrem Urteil haben die Richter entschieden dass die alte Pendlerpauschale wieder in Kraft tritt und die Regelung der Regierung seit dem Jahr 2007 dass nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer von der Steuer abgesetzt werden kann, ist damit vom Tisch.
Die Regierung ist allerdings nicht verpflichtet die Pendlerpauschale so wieder einzuführen wie sie war, nur eben die bisherige Regelung darf so nicht bleiben.
Durch diesen Zusatz darf vermutet werden, dass die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer Geltung hat aber dass die Regierung an den 30 Cent was drehen wird über kurz oder lang.
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