PKV – was ändert sich
Im Gesundheitssystem gibt es in Deutschland große Veränderungen nicht nur in der gesetzlichen KV sondern auch in der PKV ändert sich was.
Nicht nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung sondern auch in der PKV ändert sich ab dem Jahr 2009 einiges. Alle PKV Unternehmen müssen ab Januar 2009 einen Basistarif zur Verfügung stellen für die Versicherungspflicht. Alle die der PKV zuordenbar sind können in diesen Basistarif gehen und sich unabhängig ihres Gesundheitszustandes versichern. Der Höchstbeitrag in diesem Tarif darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Wer jung und/oder gesund ist, sollte einen großen Bogen um diesen Tarif machen, denn selbst der Beitrag ist momentan noch viel zu hoch, ganz zu schweigen von den Leistungen, die mehr als dürftig sind.
Weitere Änderungen: Wer ab dem nächsten Jahr neu eine PKV abschließt, kann bei einem späteren Wechsel grundsätzlich die gesamten Altersrückstellungen mitnehmen. Der Teil der mitgenommen werden darf bezieht sich auf den Basistarif, der von den Leistungen recht ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Auch für die Bestandsverträge hat man versucht eine Möglichkeit für einen Wechsel mit Altersrückstellungen zu finden, leider ist dieser Versuch so wie es aussieht gründlich misslungen. In den ersten 6 Monaten kann jeder Privatversicherte seine PKV wechseln und einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen aber wenn er wechselt muss er bei seiner neuen Krankenversicherung für 18 Monate im Basistarif bleiben, bevor er einen besseren Schutz bekommen kann.
Diese Erschwernis wurde nachträglich mit aufgenommen, weil wohl einige befürchten danach ohne Mitglieder zu sein. Man kann nur hoffen dass die Makler und die guten PKV Unternehmen Wege und Lösungen finden um wechselwillige trotzdem was vernünftiges zu bieten. Über Zusatzversicherungen und Anwartschaftsversicherungen müsste es Möglichkeiten geben aber dazu sollte man sich Hilfe holen.
- weitere Informationen für Sie:
Ping: Wichtige Änderungen 2009