Pflegeversicherung Änderungen mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
In der Pflegeversicherung wird es im Jahr 2009 Änderungen geben aber auch die Änderung mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz sollte beachtet werden.
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Angehörige. Die meisten Bundesländer wollen dafür so bezeichnete Pflegestützpunkte einrichten. Mitte 2008 gab es schon Änderungen mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
Benotung für Pflegeheime Dazu kommt noch eine Benotung für Pflegeheime wie bei den Schülern, eine 1 bedeutet sehr gutes Pflegeheim und die Note 5 ein mangelhaftes Pflegeheim. Die Benotung soll bis Ende des Jahres 2010 für alle Pflegeheime in Deutschland durch sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Deutschland immer weiter an, nicht zuletzt deshalb hat die Koalition Mitte des Jahres 2008 das Pflegeleistungsergänzungsgesetz gebracht.
Geld auch ohne Pflegestufe Durch dieses Gesetz, was viele noch nicht kennen, kann es bis zu 200 Euro im Monat geben auch wenn keine Pflegestufe festgestellt wurde. Mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz sind die Leistungen für Demenzkranke, psychische Behinderungen und geistige Behinderungen verbessert worden. Wenn jemand ins Haus kommt um die Pflegestufe festzustellen, sollte dieser auch überprüfen ob die Voraussetzungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz vorliegt. Bisher gab es nur rund 460 Euro im Jahr und alle die bisher schon Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz bekommen, sollten nachfragen ob sie nicht mehr Geld bekommen. Es muss zwar dann neu beantragt werden aber es lohnt sich.
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