Was sich bei der Erbschaftssteuer ändert

Das Erbschafts- und Schenkungsrecht verändert die Erbschaftssteuer.

Immobilienvermögen und Betriebsvermögen werden nach dem neuen Erbschaftsrecht und Schenkungsrecht höher bewertet wie vorher. Eingetragene Lebenspartner und auch Kinder sowie Witwer und Witwen können eine Immobilie steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn diese Immobilie 10 Jahre weiter bewohnt wird.

Freibetrag wird erhöht Der Freibetrag erhöht sich zudem bei Ehegatten auf 500.000 Euro sowie auf 400.000 Euro bei Kindern. Bei Enkel wird der Freibetrag auf 200.000 angehoben. Mehr Steuer müssen allerdings Geschwister, Neffen und Nichten bezahlen. Lebenspartner können 500.000 Euro steuerfrei erben.

Betriebe Erbe Werden Betriebe vererbt kann das erben steuerfrei bleiben, sofern die Erben den betrieb 10 Jahre lang weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wird der Betrieb beispielsweise nur 7 Jahre weiter geführt fällt eine Steuer von 15 Prozent an.


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