Zusatzbeitrag gesetzliche Krankenversicherung kündigen

Update Oktober 2011: Krankenkassen dürfen inzwischen einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe verlangen.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 haben die gesetzlichen Krankenkassen auch die Möglichkeit von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag zu verlangen, wenn sie mit dem zugeteilten Geld aus dem Fonds nicht auskommen. Aber auch das gesetzlich Versicherte Mitglied hat die Möglichkeit neben der normalen Kündigung auch bei Erhebung eines Zusatzbeitrages zu kündigen.

Bis zu 8 Euro Zusatzbeitrag pro Mitglied ist es egal was das Mitglied verdient. Ist der Zusatzbeitrag höher, darf dieser nicht mehr als 1 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen.Wenn die gesetzliche Krankenkasse beschließt einen Zusatzbeitrag zu verlangen, muss dieser vom Versicherten allein bezahlt werden, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Update Oktober 2011: Inzwischen dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe verlangen, doch dies muss niemand Angst machen, denn die Kassen wissen inzwischen, wie schnell die Mitglieder weg sind, wenn Zusatzbeiträge verlangt werden.

Krankenkasse kündigen bevor der Zusatzbeitrag bezahlt wird Das Mitglied hat die Möglichkeit die Krankenkasse zu kündigen und zu wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag verlangt. Zu dem Zeitpunkt zu dem der Zusatzbeitrag das erste mal erhoben wird, kann die Krankenkasse gekündigt werden. Spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrages, muss die Krankenkasse ihre Mitglieder darauf hinweisen, dass es teuer wird. Ebenso muss die Kasse auf das Kündigungsrecht hinweisen. Grundsätzlich kann die Krankenkasse gewechselt werden wenn jemand mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse Mitglied war. Zum Ende des übernächsten Monats wird die Kündigung dann wirksam. Wer beispielsweise seine Krankenkasse zum 31. Dezember kündigt kann zum 1. März Mitglied der neuen Krankenkasse sein.